1948
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| Erstes Kommunalgesetz und Kommunalwahlen Die Grundlagen für die Rheinische Bürgermeisterverfassung werden geschaffen.
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1950
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| Erstes Forstgesetz Der Landesgesetzgeber zieht die Konsequenzen aus einer Verfassungsgerichtsentscheidung, die vom GStB erfolgreich herbeigeführt worden ist.
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1957
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| GEMA-Rahmenvertrag Der GStB erreicht im Interesse seiner Mitglieder den ersten GEMA-Rahmenvertrag.
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1966
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| Beginn der Verwaltungsreform Bereits im Jahr 1968 erreicht der GStB die landeseinheitliche Bildung der Verbandsgemeinden. Sie sind Voraussetzung für positive Entwicklungen des ländlichen Raumes.
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1976
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| Neue Eigenbetriebsverordnung Der GStB stellt die Weichen für die konsequente Einführung der Doppik in den gemeindlichen Eigenbetrieben und Unternehmen. Dies führt 1986 zur Verpflichtung der Eigenbetriebsbildung. Damit ist in der Bundesrepublik Deutschland ein einzigartiges System geschaffen, das zwischenzeitlich viele Nachahmer gefunden hat.
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1977
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| Neues Finanzausgleichssystem Der GStB erreicht ein neues Finanzausgleichssystem, das den Belangen des ländlichen Raumes Rechnung trägt.
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1986
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| Neues Kommunalabgabengesetz Wiederkehrende Beiträge, vertretbares Entgelt, Flexibilität hinsichtlich der Abgabenerhebung, umfassende gesetzliche Regelungen und damit gerichtsfeste Vorgaben, Abgabengerechtigkeit, dazu führt das maßgeblich vom GStB mitgestaltete neue Kommunalabgabengesetz.
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1990
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| Umweltarbeit im GStB Der GStB richtet ein Informationsbüro für kommunale Umweltarbeit ein. Von dieser Stelle gehen entscheidende Impulse für die Umweltarbeit aus.
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1997 |
| Eigenbetriebe und Unternehmen Der Fachbeirat Eigenbetriebe und Unternehmen wird gegründet. Auch die Unternehmen aus kreisfreien Städten werden dort Mitglieder.
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| GStB im Internet Der GStB intensiviert seine Aktivitäten der Verwaltungsmodernisierung. Er entwickelt ein Intranet (kosDirekt), das die Arbeitswelt in den Kommunalverwaltungen nachhaltig und rasant verändert.
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| GStB verstärkt Europaarbeit Das Koordinierungsbüro Osteuropa, aus dem 1999 der Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz/Oppeln e.V. hervorgeht, wird gegründet. Der GStB stellt seinen Mitgliedern eine Datenbank zur Verfügung, die über kommunalrelevante Förderprogramme der EU Auskunft gibt.
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1998
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| Der Euro kommt Der GStB entwickelt maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder. Die Währungsumstellung vollzieht sich nach diesen Kriterien zügig und effizient.
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2000
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| Neues Waldgesetz Der GStB beeinflusst die Gesetzgebung maßgeblich. Gemeinde21: Der GStB entwickelt das Leitbild für die Kommunalverwaltung der Zukunft. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird zu einem Servicezentrum im ländlichen Raum weiter ausgebaut. Die Möglichkeiten moderner Technik werden konsequent eingesetzt.
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2006
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| Gesetzliche Neuregelung des wiederkehrenden Straßenbeitrags Nachdem die Rechtsprechung („Pirmasenser Entscheidung“) die Bildung von
Abrechnungsgebieten und damit die Erhebung des wiederkehrenden
Straßenbeitrags derart erschwert, dass dieses Beitragssystem von vielen
Gemeinden und Städten nicht mehr praktiziert werden kann, kommt es zur
Neuregelung des wiederkehrenden Straßenbeitrages und der Einführung des §
10 a KAG.
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2007
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| Kommunale Doppik Der Modernisierungsprozess geht in eine neue Phase: Der GStB erarbeitet maßgeblich Orientierungshilfen für seine Mitglieder und nimmt Einfluss auf die Ausgestaltung des neuen Gemeindehaushaltsrechts. Die Kommunalverwaltungen sind auf das neue System gut vorbereitet.
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2008
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| Schulstrukturreform Im Rahmen der Abschaffung der Hauptschule in Rheinland-Pfalz verbunden
mit der Einführung der Realschule Plus war es zunächst erklärte Absicht
des Landes, die kreisangehörigen Körperschaften von der
Schulträgerschaft der weiterführenden Schulen in Gänze auszuschließen.
Der GStB setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die Verbandsgemeinden
und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Schulträger einer Realschule
Plus sein können.
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2010 |
| Kommunal- und Verwaltungsreform Der Landtag beschließt zwei Gesetze zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden mit weniger als 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig keinen Bestand mehr haben. Betroffen sind 8 Gemeinden und Städte sowie 66 Verbandsgemeinden. Vor allem die betroffenen Verbandsgemeinden und die ihnen angeschlossenen Gemeinden sollen ihre Strukturen überdenken. Bis zum 30. Juni 2012 ist sowohl der Zusammenschluss mit einer benachbarten Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde oder Stadt als auch die Eingliederung einzelner Ortsgemeinden in eine benachbarte Verbandsgemeinde auf freiwilliger Basis möglich. Nach den Kommunalwahlen im Jahr 2014 könnte es jedoch zu „Zwangsfusionen“ kommen. Mit der Kommunalreform wird laut Gesetzentwurf u.a. eine Verbesserung von Bürgernähe und Bürgerservice angestrebt. Der Gemeinde- und Städtebund und seine Mitglieder stehen vor einer großen Herausforderung.
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| Neues Landesjagdgesetz Vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzgebungskompetenzen im Zuge der
Föderalismusreform entsteht eine vollständige Neufassung des
rheinland-pfälzischen Jagdrechts. Der GStB setzt sich erfolgreich dafür
ein, das Jagdrecht der Grundeigentümer gegenüber dem Jagdausübungsrecht
der Jäger zu stärken.
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2011
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| Gründung Fachbeirat „Forst und Jagd“ Der GStB ruft mit dem Fachbeirat „Forst und Jagd“ ein neues Informations- und Beratungsangebot für Gemeinden und Jagdgenossenschaften ins Leben, das auf große Resonanz stößt und sich innerhalb kürzester Zeit etabliert. Eine zentrale Dienstleistung ist die jagdfachliche Beratung vor Ort.
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2012
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| Kommunalisierung der Revierleitung Im Gemeindewald gewinnt die Revierleitung durch kommunale Bedienstete immer mehr an Bedeutung. Die betreute Waldfläche verdoppelt sich innerhalb weniger Jahre. Der GStB unterstützt die Entwicklung, da die waldbesitzenden Gemeinden auf diesem Wege unabhängiger von den Veränderungen im staatlichen Bereich werden.
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2017
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| Änderung des Bundeswaldgesetzes Mit § 46 Bundeswaldgesetz werden die Voraussetzungen für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der heutigen Gemeinschaftsforstorganisation geschaffen. Der GStB setzt sich auf Bundesebene erfolgreich für die Gesetzesänderung ein.
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2018
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| Änderung des Landesstraßengesetzes Durch eine Änderung des Landesstraßengesetzes müssen künftig nicht mehr nur Gemeinden, sondern auch "räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile" durch Kreisstraßen an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden werden. Damit wurde ein Vorschlag des GStB umgesetzt, mit dem landesweit zahlreiche, äußerst kostenintensive Abstufungen zu Lasten der Gemeinden abgewandt werden konnten.
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| Neustrukturierung der Holzvermarktung Der GStB unterstützt die waldbesitzenden Gemeinden beim Aufbau kartellrechtskonformer, aber auch wirtschaftlich zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen. Ab dem Jahr 2019 muss die Aufgabe in kommunaler Eigenverantwortung wahrgenommen werden.
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