Ehrung von Kommunalpolitiker/-innen
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ehrt langjährige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich um die gemeinsame kommunale Sache verdient gemacht haben.
Ehrungen erfolgen für mindestens 20 Jahre kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit in folgenden Funktionen:
- Ratsmitglieder/Ortsbeiratsmitglieder
- ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteher und Stellvertretende Ortsvorsteher
- ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister
Falls mehrere Funktionen ausgeübt wurden, können diese aufgeführt werden, die Gesamtzahl berechnet sich dann aus den sich nicht überlappenden Zeiten. In der Urkunde wird dann die Gesamtzahl sowie die einzelnen Funktionen angegeben.
Um den Prozess der Urkundenanforderung zu erleichtern und gleichzeitig zu beschleunigen, bitten wir Sie, für Anforderungen künftig das beigefügte Formular zu verwenden.
Entsprechende Urkundenbestellungen bitten wir der Geschäftsstelle, Renate Gebel, Tel.: 06131-2398-111, Fax: 06131-2398-9111, E-Mail: ehrungen@gstbrp.de, zu übermitteln.
Dabei bitten wir Folgendes anzugeben:
- Vorname(n) und Familienname der zu ehrenden Persönlichkeit
- die kommunalpolitischen Ehrenämter, die ausgeübt wurden, mit Angabe der Gemeinde/Stadt, für die sie ausgeübt wurden
- die sich aus den ausgeübten kommunalpolitischen Ehrenämtern ergebende Gesamtzahl
Im Falle von Ehrenurkunden für Funktionen in Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städten bitte die Koordinierung solcher Bestellungen durch die Verbandsgemeindeverwaltung vornehmen.
Außerdem nimmt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Ehrungen hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister nach Ablauf von mindestens zwei vollen Amtszeiten vor.
Die Kreisgruppenvorsitzenden sind gebeten, solche Ehrungen zu koordinieren und frühzeitig entsprechende Hinweise an die Geschäftsstelle, Renate Gebel, Tel.: 06131-2398-111, Fax: 06131-2398-9-9111, E-Mail: ehrungen@gstbrp.de, zu geben.