Waldbauliche Maßnahmen im Klimawandel – Beratungsgrundlagen des Landesbetriebs Landesforsten Rheinland-Pfalz
Im Kontext der gemeinsamen Walderklärung „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ vom 11. Juni 2019 hat der Landesbetrieb Landesforsten waldbauliche Handlungsgrundsätze zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel entwickelt. Die darin aufgeführten Maßnahmen gelten für den Staatswald verpflichtend. Für den Körperschafts- und Privatwald sollen nach Auskunft der zuständigen Ministerialforstabteilung die nachfolgenden Handlungsgrundsätze und -anweisungen den Forstämtern im Hinblick auf geeignete Verfahren der naturnahen Waldbewirtschaftung als Beratungsgrundlage dienen.