Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)

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Mit Schreiben vom 17.09.2020 wird die rückwirkende Förderung der Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (kurz: Gefahrenabwendung) für den Durchführungszeitraum 01.01.2020 – 31.08.2020 freigegeben und eröffnet. Anbei finden Sie das Schreiben sowie die zugehörigen Anlagen.
- Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren – Projektblatt Gefahrenabwendung
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren –Antrag / Zahlantrag mit Verwendungsnachweis
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren – Merkblatt