Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)
Mit Schreiben vom 17.09.2020 wird die rückwirkende Förderung der Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (kurz: Gefahrenabwendung) für den Durchführungszeitraum 01.01.2020 – 31.08.2020 freigegeben und eröffnet. Anbei finden Sie das Schreiben sowie die zugehörigen Anlagen.
- Übergangsregelung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren (Schreiben der ZdF an die Forstämter vom 17.09.2020)
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren – Projektblatt Gefahrenabwendung
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren –Antrag / Zahlantrag mit Verwendungsnachweis
- Gewährung einer Zuwendung für die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren – Merkblatt