Corona-Konjunkturpaket – „Nachhaltigkeitsprämie Wald“
Zur Unterstützung der kommunalen und privaten Waldbesitzenden in Deutschland steht ab sofort die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“, die als Teil des Corona-Konjunkturpakets mit 500 Mio. EUR unterlegt ist, zur Verfügung. Die diesbezügliche „Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder“ ist am 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Es handelt sich um eine einmalige, pauschale und flächenbezogene Prämie, die bis spätestens 31.10.2021 beantragt werden muss. Die Leistung wird als nicht rückzahlbare Prämie gewährt. Kommunale und private Forstbetriebe sollen angesichts der ökonomischen Folgen des Klimawandels und der Corona-Pandemie bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder unterstützt werden. Die Prämie stellt in erster Linie eine Liquiditätshilfe dar. Sie ist weder an die Durchführung konkreter forstlicher Maßnahmen noch an ein bestimmtes Schadensausmaß in den Wäldern gebunden.
Nach Einschätzung des GStB ist die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ eine wirksame und dringend erforderliche Unterstützung des Bundes für die kommunalen und privaten Waldbesitzenden. Gerade kleinere Forstbetriebe werden profitieren. Die intensiven Bemühungen der Waldbesitzerverbände, zu denen auch der Gemeinde- und Städtebund zählt, waren insoweit erfolgreich.
Die (nicht vermeidbare) Anwendung der De-minimis-Beihilfenregelung stellt aus kommunaler Sicht jedoch ein großes Ärgernis dar. Sie wird dazu führen, dass bundesweit ein erheblicher Teil der Gemeinden und Städte nicht in den Genuss der Prämie kommt, obwohl sie gleichermaßen vor der Frage stehen, wie die nachhaltige Waldbewirtschaftung zukünftig finanziert wird. Der Gemeinde- und Städtebund sieht in der De-minimis-Verordnung ein Hindernis für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder. Er setzt sich für eine Veränderung des beihilferechtlichen Rahmens auf europäischer Ebene ein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den unten zum Download angebotenen Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
- Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zur „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ vom 24. November 2020
- Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz zur „Nachhaltigkeitsprämie Wald“, inkl. der „Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder vom 22.10.2020“ und „Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger“ vom 20. November 2020