Spendenaktionen und -konten


Spendenaktionen und -konten


Darf eine Gemeinde/Stadt Geld spenden?

Eine Gemeinde kann im Rahmen sog. „freiwilliger Leistungen“ eigene Mittel spenden, wenn dies im Rahmen der Haushaltslage möglich ist (kein Defizit).

Darüber hinaus gilt: Die Bewirtschaftung von öffentlichen Geldern und Steuergeldern durch die Kommunen muss demokratisch legitimiert sein, hat also einen treuhänderischen Charakter. Dies führt zu der Pflicht der Kommune zu einer pfleglichen, sparsamen und ertragssamen Vermögensverwaltung und Haushaltswirtschaft. Die für die gemeindliche Haushaltsführung maßgeblichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 93 Abs. 3 GemO sollen regelmäßig solche Maßnahmen verhindern, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar sind. Das hiermit einhergehende Abwägungsgebot im Einzelfall gilt naturgemäß nicht in solchen Fällen, in denen die Verfassung oder Gemeindeordnung konkrete Bestimmungen für die Wirtschaftstätigkeit der Gemeinden enthält. Für die Zulässigkeit von Spenden durch die Gemeinde bedarf es einer entsprechenden Legitimation durch das Land. Eine solche liegt bislang noch nicht vor.

Der GStB hat sich an das Innenministerium gewandt und einen Ministererlass bzw. ein Ministerschreiben angeregt, welches entsprechende Sach- und Geldspenden in einem gewissen Rahmen legitimieren kann.