Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden
Schreiben des MKUEM vom 22.07.2021 zum Sonderförderprogramm Beseitigung von Hochwasser- und Starkregenschäden an Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und an Gewässern und gewässerbezogenen Anlagen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat heute mit einem Rundschreiben an die kommunalen Träger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Gewässerunterhaltungspflichtigen den Erlass für ein Sonderförderprogramm übermittelt. Das Sonderförderprogramm betrifft Unwetterschäden in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der kreisfreien Stadt Trier und umfasst die Sonderförderung Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden an Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Sonderförderung Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden an Gewässern und gewässerbezogenen Anlagen.