Mitteilung über Dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise anlässlich der Flutkatastrophe des Ministerium des Innern und für Sport
Das Ministerium des Innern und für Sport ergänzt seine Rundschreiben über die dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen und Hinweise zur Flutkatastrophe. Danach wird die Dauer der möglichen Freistellung der von der Flut betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf bis zu 40 Tagen erhöht.
GStB-Nachricht Nr. 0313 vom 09.08.2021; Az.: 023-40 CR/nm