Kommunaler Rat startet in die neue Sitzungsperiode
Weniger Kosten und auch etwas weniger Arbeit für die Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, dies war ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung der ersten Sitzung in der neuen Mandatsperiode des Kommunalen Rates des Landes Rheinland-Pfalz, als es um den Verordnungsentwurf zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes ging.
Der Entwurf sieht vor, die Zuständigkeit für die Lärmkartierung außerhalb von Ballungsräumen (derzeit in Rheinland-Pfalz: Mainz, Ludwigshafen und Koblenz) an das Land, konkret das Landesamt für Umwelt, zu verlagern, da die zentrale Durchführung der Kartierung im Rahmen der Amtshilfe haushaltsrechtlich nicht dauerhaft möglich ist und eine dezentrale Kartierung durch die Gemeinden verwaltungsökonomisch wie auch fachlich nicht zweckmäßig erscheint. Der Kommunale Rat machte dabei gegenüber dem Land nochmals deutlich, dass die Gemeinden, die die Aufgabe Lärmaktionsplanung behalten möchten, dieses durch auch ermöglicht werden muss.
Ein weiteres wichtiges Thema für die Städte und Gemeinden auf der Tagesordnung waren die beabsichtigten Änderungen des Landeswahlgesetzes. Der Kommunale Rat begrüßte ausdrücklich, dass es künftig für die Kommunen einfacher wird, die Wahlvorstände zu besetzen und mehr Gleichklang zu den Wahlverfahren der Bundestags- und Kommunalwahlen erfolgt. Empfehlungen zur Verbesserung, sodass auch künftig Wahlbriefe am Wahltag beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden können, griff das zuständige Ministerium gerne auf. Die Mitglieder des Kommunalen Rates nutzen die Gelegenheit zudem, Verbesserungsanregungen zur Kommunalwahl und zur Bundestagswahl mit auf den Weg zu geben.