Umsatzsteuer
Mit Wirkung ab 01.01.2017 ist die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert und an europäisches Recht angepasst worden. Der bislang maßgebliche § 2 Abs. 3 UStG wurde ersatzlos gestrichen, an seine Stelle tritt der neue § 2b UStG. Damit unterliegen alle rheinland-pfälzischen Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Umsatzsteuerrecht. Bereits zum damaligen Zeitpunkt ist die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung per Optionserklärung geschaffen worden. Zur Abgabe der Optionserklärung hat der Gemeinde- und Städtebund geraten. Der überwiegende Anteil der Jagdgenossenschaften hat hiervon auch Gebrauch gemacht.