Formblätter Abschussregelungen
Die Oberste Jagdbehörde hat verschiedene Formblätter zur Verfügung gestellt, die als Download zur Verfügung stehen.
Für die Jagdgenossenschaften und die kommunalen Eigenjagdbeesitzer ist primär das Formblatt „Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung“ bedeutsam, da nach § 38 Abs. 2 LJVO die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung grundsätzlich bis zum 15. März jeden Jahres der unteren Jagdbehörde vorzulegen ist.
Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz unter www.wald-rlp.de.