Formblätter Abschussregelungen

Formblätter Abschussregelungen

Die Oberste Jagdbehörde hat verschiedene Formblätter zur Verfügung gestellt, die als Download zur Verfügung stehen.

Für die Jagdgenossenschaften und die kommunalen Eigenjagdbeesitzer ist primär das Formblatt „Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung“ bedeutsam, da nach § 38 Abs. 2 LJVO die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung grundsätzlich bis zum 15. März jeden Jahres der unteren Jagdbehörde vorzulegen ist.

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz unter www.wald-rlp.de.