BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Oktober 2024

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Oktober 2024

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Oktober 2024 ist erschienen.


Forsttechnischer Dienst; Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das dritte Einstiegsamt    

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst vom 04.09.2024 ist veröffentlicht (GVBl. S. 320) und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Neufassung berücksichtigt die erfolgten Weiterentwicklungen der forstlichen Studiengänge sowie den Wandel des forstlichen Berufsbilds.
Die Bezeichnung „forsttechnischer Dienst“ in der Überschrift der Verordnung trägt der Zuordnung zum technischen Dienst Rechnung. Sie hat die Folge, dass Absolventen des Vorbereitungsdienstes, die in ein Beamtenverhältnis übernommen werden, Bezüge nach Besoldungsgruppe A 10 (statt A 9) erhalten. In den Nachbarbundesländer Saarland, Thüringen, Hessen und Bayern ist dies bereits der Fall, in Baden-Württemberg findet die Besoldungsgruppe A 11 Anwendung. Im Tarifbereich ergibt sich unter Anwendung des Tarifvertrags für Ingenieure ein vergleichbares Bild.
Die Sicherstellung der Nachwuchskräftegewinnung für den kommunalen Waldbesitz in Rheinland-Pfalz hängt maßgeblich von einer hinreichend attraktiven Besoldungsstruktur im Ländervergleich ab. Daher hat der GStB die vorgenommenen Veränderungen unterstützt.

BR 109/10/24 DS/866-00

Forstorganisation im Jahr 2024    

In Rheinland-Pfalz bestehen 403 Forstreviere (Stand: 31.12.2023). In 291 Forstrevieren üben staatliche Bedienstete die Revierleitung aus, davon sind 21 Forstreviere reine Privatwaldbetreuungsreviere. 112 Forstreviere (Vorjahr: 107 Forstreviere) werden von körperschaftlichen Bediensteten geleitet.
Die Zahl der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung (ohne Privatwaldbetreuungsreviere) hat sich von 555 im Jahr 2000 auf nunmehr 270 besonders deutlich reduziert. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung liegt bei 1.684 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.663 Hektar). In den Forstämtern, in denen das Konzept der zentralen Steuerung der technischen Produktion (TPL-Konzept) zur Anwendung gelangt, beträgt die durchschnittliche Reviergröße bei staatlicher Revierleitung 1.720 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.681 Hektar).
Die Revierleitung durch körperschaftliche Bedienstete hat deutlich an Bedeutung gewonnen. Die betreute Waldfläche stieg von 53.840 Hektar im Jahr 2000 auf nunmehr 114.769 Hektar reduzierte Holzbodenfläche. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit körperschaftlicher Revierleitung beträgt 1.025 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1.094 Hektar).

BR 111/10/24 DS/866-00

Gemeindewald; Revierdienstkosten; Landesdaten 2024    

Die durchschnittlichen Personalausgaben für staatliche Bedienstete im Revierdienst werden landesweit ermittelt (Stand: 31.12.2023). Danach ist der „Personensatz im dritten Einstiegsamt/gehobener Forstdienst“ auf 95.823 € (Vorjahr: 96.169 €) gesunken; der „Personensatz Forstwirtschaftsmeister“ liegt bei 68.974 € (Vorjahr: 69.641 €). Diese Landesdaten dienen beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete als Grundlage für die weiteren Berechnungen auf Forstamtsebene, auf Forstrevierebene und schließlich auf Forstbetriebsebene.
Der auf Landesebene ermittelte durchschnittliche „Vertretungssatz im dritten Einstiegsamt“ wird mit 1.085 € pro Forstrevier (Vorjahr: 1.333 €) beziffert. Dieser ist unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort, unter Anwendung der 60 % zu 40 % - Regelung beim staatlichen Revierdienst zusätzlich zu zahlen, beim körperschaftlichen Revierdienst wird er den Anstellungskörperschaften zusätzlich erstattet.
Beim Revierdienst durch körperschaftliche Bedienstete erstattet das Land 40 % des Personensatzes im dritten Einstiegsamt und des durchschnittlichen Vertretungssatzes. Dies entspricht 38.763 € (Vorjahr: 39.001 €). Als Bezugsbasis für die anteilige Kürzungen des 40 %-tigen Personalausgabenerstattungsbetrages bei unterdurchschnittlich großen Forstrevieren dient der Reduktionsgrenzwert. Er liegt im Jahr 2023 bei 1.350 Hektar reduzierte Holzbodenfläche, im Jahr 2024 bei 1.400 Hektar reduzierte Holzbodenfläche.

BR 112/10/24 DS/866-00

Forstliche Förderung; GAK    

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt für die forstliche Förderung in Rheinland-Pfalz die inhaltliche und finanzielle Basis dar. Sie ist hinsichtlich der Bandbreite der Fördertatbestände und der Kontinuität der Mittelbereitstellung von ausschlaggebender Bedeutung. Im Rahmen der Kofinanzierung trägt der Bund regelmäßig 60 % und das Land 40% der GAK-Fördermittel.
Im Jahr 2023 kamen GAK-Mittel in Höhe von 14,6 Mio. € zur Auszahlung, davon über 11 Mio. € für den Körperschaftswald. In die Maßnahmengruppe „Förderung in Verbindung mit Extremwetterereignissen“ flossen mit 10,7 Mio. € (Körperschaftswald 7,8 Mio. €) die überwiegenden Mittel, insbesondere für die Wiederaufforstung. In anderen Maßnahmengruppen wurden unter anderem die Bodenschutzkalkung, die Wegeinstandsetzung, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie der Waldnaturschutz gefördert.

BR 113/10/24 DS/866-00


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