BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" November 2024

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" November 2024

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" November 2024 ist erschienen.


Klimaangepasstes Waldmanagement; Förderprogramm des Bundes; Antragsstopp

Die berührten Bundesministerien haben am 16.10.2024 mitgeteilt, dass im Rahmen des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement ab sofort bis auf Weiteres ein Antragsstopp gilt. Das Förderprogramm werde erfreulich stark nachgefragt, so dass die bereitgestellten Mittel inzwischen aufgebraucht seien. Daher können bis auf weiteres keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. Darunter fallen auch bereits eingegangene Erstanträge ab dem 01.01.2024. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe soll alle Antragsstellenden entsprechend informieren.

Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement wird seit dem Haushaltsjahr 2024 gemeinsam vom Bundeslandwirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium verantwortet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums. Dadurch konnte die weitere Finanzierung des Förderprogramms sichergestellt werden. Im Jahr 2024 wurden 134 Mio. € Fördermittel ausgezahlt. Im Jahr 2025 sollen Fördermittel in gleicher Höhe zur Verfügung stehen.

BR 119/11/24 DS/866-00

EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“; Verschiebung der Umsetzung

Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 angekündigt, die Umsetzung der EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“ (EUDR) um 12 Monate, also bis 31.12.2025, verschieben zu wollen. Erforderlich ist hierzu ein eigenes Gesetz, das der Zustimmung von EU-Parlament und Rat bedarf. Der Verlängerungsvorschlag soll die Ziele und den Inhalt der EUDR in keiner Weise in Frage stellen.

Die EU-Kommission reagiert damit auf die massiven Bedenken, die u. a. von der Forst- und Holzwirtschaft vorgetragen wurden. Bei einer Umsetzung der EUDR zum Jahresende 2024 wäre es fast zwangsläufig zu schwerwiegenden Störungen in den Lieferketten und zu Lieferengpässen gekommen. Verkaufte Holzmengen müssen mit den Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Holz geerntet wurde, mit Holzmenge und Holzart sowie mit dem Produktionszeitraum an ein EU-Informationsportal gemeldet und entsprechende Sorgfaltserklärungen abgegeben werden. Die Waldbesitzenden erhalten dann eine Referenznummer, die an den Holzkäufer zu übermitteln ist. Bislang fehlen allerdings EU-seitig wichtige Umsetzungsinstrumente wie das Länder-Benchmarking, welches das Entwaldungsrisiko in den jeweiligen Ländern darstellt und je nach Einstufung Erleichterungen oder Mehraufwand in der Dokumentation bedeutet. Auch das notwendige IT-System für Millionen von Datensätzen wäre nicht rechtzeitig einsatzbereit gewesen.

Aus Sicht des GStB sollte die gewonnene Zeit genutzt werden, die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Ein massiver bürokratischer Aufwand muss verhindert werden. In Deutschland besteht die Entwaldungsproblematik nachweislich nicht.

BR 120/11/24 DS/866-00

Fischerei; Besonderes Gebührenverzeichnis; Neufassung

Mit der Dritten Landesverordnung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 23.07.2024 (GVBl. S. 327) wird in erster Linie eine Neufassung des Besonderen Gebührenverzeichnisses Fischerei vorgenommen. Die Neufassung ist am 01.10.2024 in Kraft getreten.

Die Gebühren werden generell an die allgemeine Kostenentwicklung gemäß den Richtlinien des Finanzministeriums angepasst. Dies führt zu Mehreinnahmen, denen allerdings geringe Mehraufwände gegenüberstehen. Erstmals finden soziale Belange Berücksichtigung. So werden reduzierte Gebührensätze z. B. für Schüler, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderungen oder Empfänger von Leistungen nach dem SGB und dem AsylbLG eingeführt. Die Voraussetzungen sind nicht von Amts wegen zu prüfen, sondern lediglich bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.

Bei den Gebühren für den Fischereischein treten folgende Änderungen ein: Jugendfischereischein 4,00 € (bisher 2,60 €), Sonderfischereischein 6,20 € (bisher 4,00 €), Jahresfischereischein 8,50 € (bisher 5,00 €), Jahresfischereischein mit reduzierter Gebühr 7,00 €, Fünfjahresfischereischein 25,00 € (bisher 16,00 €) sowie Fünfjahresfischereischein mit reduzierter Gebühr 20,50 €.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0323/2024

BR 121/11/24 DS/766-00

Bundeswaldinventur; Ergebnisse für Deutschland

Bund und Länder erheben im Rahmen der Bundeswaldinventur alle 10 Jahre die großräumigen Waldverhältnisse in Deutschland. An 80.000 Stichprobenpunkten werden ca. 150 Kriterien erfasst. Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur aus dem Jahr 2022 sind am 08.10.2024 veröffentlicht worden.

Zentrale Ergebnisse im Vergleich zur Bundeswaldinventur des Jahres 2012 sind:

  • Die Waldfläche ist geringfügig angestiegen.
  • Die Strukturvielfalt (Mischung, Schichtigkeit) des Waldes hat zugenommen. Die Bäume sind im Durchschnitt älter und dicker geworden. 79 % der Wälder sind Mischwälder. Die Fläche der Laubbäume hat sich um 8 % erhöht.
  • Ökologische Parameter wie Anzahl der Biotopbäume, Naturnähe etc. haben sich positiv entwickelt. Der Totholzanteil ist vor allem aufgrund der Waldschäden um ein Drittel gewachsen.
  • Der Zuwachs, also die Menge an Holz, die durch das Wachstum der Bäume entsteht, hat abgenommen. Die Gründe sind der Rückgang der zuwachsstarken Fichte und die Schwächung der Bäume durch die Folgen des Klimawandels.
  • Die Kohlenstoff-Speicherleistung des Waldes hat abgenommen. Durch die massiven klimawandelbedingten Verluste an lebender Biomasse wurde der Wald seit 2017 sogar von einer Kohlenstoffsenke zu einer Kohlenstoffquelle.

Weitere Info: www.bundeswaldinventur.de

BR 124/11/24 DS/866-00

Bundeswaldinventur; Ergebnisse für Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist mit 43 % Bewaldung das waldreichste Bundesland in Deutschland und besitzt mit 45,9 % den höchsten Körperschaftswaldanteil. In den vergangenen 10 Jahren ist der Wald noch einmal deutlich strukturreicher und naturnäher geworden. Die junge Baumgeneration stammt fast vollständig aus Naturverjüngung.

Trotz der erheblichen Flächenverluste durch die seit 2018 massiven Borkenkäferschäden ist die Fichte mit 14,9 % hinter der Buche (23,1 %) und der Eiche (21,5 %) die flächenmäßig dritthäufigste Baumart. Bei allen Hauptbaumarten zeigen sich deutliche Rückgänge in den Zuwächsen. Auch die Nutzungsmenge von Holz ist zurückgegangen und liegt insgesamt unter dem Zuwachs. Lediglich bei der Baumart Fichte lag die Nutzung in Folge der klimawandelbedingten Schäden über dem Zuwachs. Die Menge an Totholz im Wald hat sich deutlich erhöht. Auffallend ist dabei neben dem Anstieg an abgestorbenen stehenden Nadelbäumen die deutliche Zunahme an stehendem und liegendem Totholz bei Laubbäumen.

Im Wald von Rheinland-Pfalz sind gegenwärtig 91,2 Mio. Tonnen Kohlenstoff in lebenden und toten Bäumen gespeichert. Die Kohlenstoffmenge hat sich um insgesamt 4,67 Mio. Tonnen erhöht. Damit war der Wald in Rheinland-Pfalz in der Gesamtbilanz der vergangenen 10 Jahre eine Kohlenstoffsenke (1,7 Mio. Tonnen CO2-Absorption pro Jahr).

Weitere Info: www.bwi.wald.rlp.de

BR 125/11/24 DS/866-00


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