BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Juni 2024

BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Juni 2024

Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Juni 2024 ist erschienen.


Label „Holz von Hier“; Beitritt von Landesforsten

Als bundesweit erster staatlicher Forstbetrieb ist Landes-forsten Rheinland-Pfalz Ende Mai 2024 dem Netzwerk „Holz von Hier“ beigetreten. Mit diesem Lieferkettenzertifikat soll für mehr Transparenz und Klimaschutz auf dem Holzmarkt gesorgt werden. Holz ist nicht gleich Holz, denn regional erwirtschaftete Holzprodukte sparen gegenüber Importprodukten aus dem Ausland Transportwege und damit CO2 ein. Das Label „Holz von Hier“ macht die Lieferkette transparent. Neben Landesforsten als bedeutendem Rundholzlieferanten engagieren sich auch Großsägewerke und Holzbauunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Der GStB setzt sich bereits seit geraumer Zeit für die Kennzeichnung von regionalem Holz ein. Dies hilft Gemeinden und Städten als Waldbesitzern bei der Finanzierung der Waldpflege und des Waldumbaus. Sind Kommunen selbst Bauherren, schafft die Verwendung des heimischen Holzes ein Stück regionaler Identität. Zu den positiven Effekten zählen auch der Erhalt und die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Der Aspekt, regionales Holz bei öffentlichen Bauvorhaben zu verwenden, kann unkompliziert im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Weitere Info: www.klimabuendnis-bauen.rlp.de

BR 059/06/24 DS/866-00


Kommunaler Holzbau; Videoserie

In der Serie „Kommunaler Holzbau“ des Klimabündnis Bauen, in Kooperation mit rheinland-pfälzischen Unternehmen aus der Branche, stehen die Vorteile des kommunalen Bauens mit Holz im Mittelpunkt. Der Baustoff Holz ist beim Bau oder bei der Sanierung kommunaler Gebäude ökologisch sinnvoll und eine Investition in die Zukunft. Die Videoserie vermittelt, worauf bei kommunalen Holzbauprojekten zu achten ist und informiert über die Besonderheiten dieser klimafreundlichen Bauweise.

Weitere Info: https://klimabuendnis-bauen.rlp.de/klimafreundlich-bauen/videos/videoserie-kommunaler-holzbau

BR 060/06/24 DS/866-00


Forsttechnischer Dienst; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; Stellungnahme des GStB

Der GStB begrüßt in seiner Stellungnahme vom 16.05.2024 die angestrebten Veränderungen, insbesondere die besoldungsrechtliche Neubewertung des Einstiegsamts (vgl. BR 050/05/24). Darüber hinaus ist für den GStB von besonderer Bedeutung, dass die spezifischen Belange des Körperschaftswaldes eine angemessene Berücksichtigung finden. Mit der sehr heterogenen Gestaltung der forstwirtschaftlichen Bachelorstudiengänge im Bundesgebiet kommt der Ausbildung, die in der Verantwortung des Landes steht, wachsende Bedeutung zu. Fast alle Bediensteten des dritten Einstiegsamts, die als Revierleiter oder auch funktional tätig sind, haben im Laufe ihres Berufslebens vielfältige Berührungspunkte zu den waldbesitzenden Gemeinden und Städten.

Im Rahmen der Ausbildung sollte nach Auffassung des GStB ein besonderer Schwerpunkt auf dem rheinland-pfälzischen Wald- und Kommunalrecht liegen. Hilfreich könnte auch eine verpflichtende Hospitation bei einer Kommunalverwaltung sein. Geeignete körperschaftliche Revierleiter sollten vermehrt als für die Ausbildung verantwortliche Personen zugelassen werden, sofern die kommunale Anstellungskörperschaft dem zustimmt.

BR 061/06/24 DS/866-00


Waldklimafonds; Forschungsfinanzierung zu „Wald im Klimawandel“

Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2024 wurde der Waldklimafonds als Programmbestandteil des Klima- und Transformationsfonds, unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG vom 15.11.2023, auslaufend gestellt. Für neue Forschungsprojekte stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. Dies stellt aus Sicht der berührten Verbände, Institutionen und Forstbetriebe eine erhebliche Schwächung der forstwissenschaftlichen Forschung und damit der forstlichen Sachkompetenz dar.

Durch das Auslaufen des Waldklimafonds fehlen zukünftig dringend erforderliche Fördermittel zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in den Wäldern. Gleichzeitig gewährleistet der Waldklimafonds eine solide, für den Standort Deutschland wichtige Nachwuchs- und Fachkräfteentwicklung. Eine umsetzungsorientierte Waldforschung, die im bisherigen Rahmen mit mindestens 30 Mio. € ausgestattet werden sollte, einschließlich des Transfers der Erkenntnisse in die Praxis, ist auch in der Zukunft unerlässlich.

BR 066/06/24 DS/866-00


Jagdabgabe

Nach § 22 LJG wird mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Beitrags der Gebühr erhoben. Das Land erhält das Aufkommen zur Förderung des Jagdwesens nach den Zielen des LJG, insbesondere zur Förderung der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden. Bei der Jagdabgabe handelt es sich um eine sog. Sonderabgabe, mit der eine bestimmte Gruppe (hier: Jägerinnen und Jäger) über die allgemeine Steuerlast hinaus zur Finanzierung von Fördermaßnahmen herangezogen wird, die aus Sicht des Gesetzgebers im Interesse der Gruppe liegen.

Das Aufkommen aus der Jagdabgabe betrug im Jahr 2023 ca. 1,458 Mio. € (LT-Drs. 18/9623). Maßgebliche Zuwendungsempfänger waren der Landesjagdverband sowie die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft.

BR 067/06/24 DS/765-00


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