BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" August 2024
Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" August 2024 ist erschienen.
Der BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" August 2024 ist erschienen.
Mit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz wird reflexartig seitens der organisierten Jägerschaft die landesweite Forderung erhoben, ein einseitiges Kündigungsrecht in Jagdpachtverträge aufzunehmen. Der GStB lehnt dies entschieden ab und betont, dass diesbezüglich keine rechtliche Verpflichtung besteht. Nicht juristische Diskussionen sind das Gebot der Stunde, sondern alle Kräfte zu bündeln, um eine Ausbreitung der ASP über die Bereiche in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms hinaus zu verhindern. Für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz könnten anderenfalls verheerende Folgen eintreten.
Ein Seuchenausbruch in Wildbeständen ist nach herrschender Meinung kein Umstand, der zu einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht nach den Vorschriften des BGB für regelmäßig langjährig laufende Jagdpachtverträge führt. Das Risiko eines Seuchenausbruchs ist stets ge-geben und wird vom Landesgesetzgeber im Hinblick auf die Jagdausübungsberechtigten in § 33 Abs. 3 LJG sowie § 38 Abs. 1 LJG angesprochen. Die erhobene Forderung nach einem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht für den Jagdpächter ist vor diesem Hintergrund zu sehen.
BR 082/08/24 DS/765-00
In Verbindung mit der ASP sind seuchenrechtliche Anordnungen wie Betretungs- und Bejagungsverbote allenfalls vorübergehender Natur. Ob sie den Jagdpächter zu einer Minderung der Jagdpacht und zu einer Freistellung von Wildschadensersatzverpflichtungen, die er im Jagdpachtvertrag übernommen hat, berechtigen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen gewährte Entschädigungsleistungen nach dem Tiergesundheitsgesetz, die der Jagdausübungsberechtigte für die Zeit des behördlich angeordneten Bejagungsverbots erhält, sowie der geschädigte Landwirt in Verbindung mit einem Bewirtschaftungs- und Ernteverbot sind dabei in Ansatz zu bringen. Im Übrigen beinhaltet der Musterjagdpachtvertrag des GStB in § 5 Abs. 5 einen vertraglichen Ausschluss der Jagdpachtminderung, wenn die Minderung weniger als 20 % des jährlichen Pachtpreises betragen würde. Sollte es in einzelnen Jagdbezirken zu gravierenden Auswirkungen in Folge der ASP kommen, sind aus Sicht des GStB die Vertragsparteien aufgerufen, partnerschaftlich nach sachgerechten Lösungen für den Einzelfall zu suchen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
BR 083/08/24 DS/765-00
Das Land Rheinland-Pfalz wird wegen angeblich kartellrechtswidriger Rundholzverkaufspraxis auf rund 121 Mio. € Schadensersatz verklagt. In der Folge hat das Land mehr als 1.000 Kommunen (überwiegend Ortsgemeinden) und Zweckverbänden sowie knapp 100 privaten Waldbesitzenden den Streit verkündet. Diese waren in der Vergangenheit an der gebündelten Holzvermarktung beteiligt und sind Eigentümer von Waldflächen über 100 Hektar. Die Gemeinde Morbach und die Stadt Ingelheim sind auf Initiative des GStB dem Rechtsstreit auf Seiten des Landes beigetreten.
Das OLG Koblenz hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29.08.2024 festgesetzt. Das LG Mainz hatte mit Urteil vom 07.10.2022 die Kartellschadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen.
BR 087/08/24 DS/866-42
In der VG Winnweiler erfolgt der Neubau von drei Feuerwehrhäusern unter Verwendung des Labels „Holz von Hier“, für das sich der GStB einsetzt. Das Holz stammt aus den eigenen Gemeindewaldflächen und wird in einem nahegelegenen Sägewerk verarbeitet. Danach wird eine lokale Zimmerei die Holzprodukte in vorgefertigte Module verbauen. In jedem Gebäude kommen ca. 55 Kubikmeter Holz zum Einsatz.
Die Feuerwehrhäuser werden nach einem zukunftweisenden Baukastensystem errichtet. Es gibt verschiedene Baukörper, sog. Funktionsmodule, die flexibel zusam-mengeführt werden können, je nach Bedarf der Gemeinde. Ferner wird jedes Feuerwehrhaus mit einer PV-Anlage zur Deckung des Eigenstrombedarfs ausgestattet. Die integrale Planung mit Vorgaben der Haustechnik, des Brandschutzes, der Konstruktion und der Raumaufteilung wird digital an das Holzbauunternehmen übergeben.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Neubauten mit insgesamt 450.000 € über das „Klimabündnis Bauen Rhein-land-Pfalz“.
BR 088/08/24 DS/866-00
Die verpflichtenden Kontrollen auf Cäsium im Fleisch von Wildschweinen aus dem Pfälzerwald und dem Hunsrück entfallen. Dies hat das Landesuntersuchungsamt Koblenz bekannt gegeben. In den letzten zehn Jahren hat die amtliche Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz keine einzige Grenzwertüberschreitung bei radioaktivem Cäsium in Wildschweinfleisch festgestellt. Die Aussage bezieht sich auf mehr als 24.000 Proben. Die meisten Proben schöpften den Grenzwert nicht einmal zur Hälfte aus.
BR 091/08/24 DS/765-00