Holzvermarktungsorganisationen; Evaluierung
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat bei dem Beratungsunternehmen Unique land use (Freiburg i. B.) die Evaluierung der fünf kommunalen und der drei privaten Holzvermarktungsorganisationen in Auftrag gegeben. Kernziel ist die Ableitung von Empfehlungen zu ihrer Zukunftsfähigkeit. Die Bewertungsperspektive soll einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen. Die Ergebnisse der Evaluierung werden im Dezember 2022 vorliegen.
Das geplante Vorhaben gliedert sich für jede der Holzvermarktungsorganisationen in die Schritte Da-ten-/Informationsbeschaffung und Analyse sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen. Basis für die Analyse bilden quantitative und qualitative Daten, die mittels strukturierter Abfragen und Experteninterviews erhoben werden. Es wird sichergestellt, dass Landesforsten lediglich im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen eingebunden ist. Die individuellen Handlungsempfehlungen können insbesondere aus Vorschlägen für strukturelle oder organisatorische Anpassungen oder aus Empfehlungen für den Auf- und Ausbau von Geschäftsfeldern bestehen. Auch Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung direkter und indirekter Förderungen zur Stärkung der Holzvermarktungsorganisationen können ein Ergebnis sein.
Der GStB unterstützt das Vorhaben und bittet um konstruktive Mitwirkung. Die Entwicklung von Zukunftsstrategien für die kommunalen Holzvermarktungsorganisationen ist für die waldbesitzenden Gemeinden und Städte von grundlegender Bedeutung.
000/08/22 DS/566-42
Gemeindewald; Erstattung von Revierdienstkosten an das Land; Waldpacht
Das VG Neustadt a. d. W. hat in mehreren Urteilen vom 10.06.2022 (Az.: 5 K 1232/21, 5 K 1234/21, 5 K 1235/21, 5 K 1236/21) über Klagen des Landes gegen waldbesitzende Gemeinden entschieden. Das Gericht kommt bei allen Tatbeständen, in inhaltlicher Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass dem Land die Erstattung der anteiligen Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst (Betriebskostenbeitrag) in den strittigen Abrechnungsjahren zusteht. Die Verpachtung von Gemeindewald an ein privates Forstdienstleistungsunternehmen hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung von Betriebskostenbeiträgen an das Land, sofern der Gemeindewald einem Forstrevier mit staatlichem Revierleiter angehört. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land endet mit der Bildung eines eigenen Forstreviers und der Wahrnehmung des Revierdienstes durch einen körperschaftlichen Bediensteten.
Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde auch nach der Verpachtung Waldbesitzende im Sinne des § 3 Abs. 5 LWaldG geblieben ist. Nach dieser Vorschrift sind Waldbesitzende im Sinne des Gesetzes Waldeigentümer sowie Nutzungsberechtigte, sofern sie unmittelbaren Besitz am Wald haben. Die Vorschrift stimmt mit § 4 BWaldG überein, der als unmittelbar geltendes Recht vorgibt, wer Adressat der entsprechenden Landesvorschrift ist. Der Waldeigentümer ist und bleibt auch dann Waldbesitzer im Sinne des BWaldG, wenn er seinen unmittelbaren Besitz aufgibt und diesen durch Verpachtung auf einen Dritten überträgt. Die Gemeinde hat nach Auffassung des Gerichts ihre eigene Pflicht zur Waldbewirtschaftung mit der Verpachtung nicht verloren.
000/08/22 DS/866-00
Natürliche Waldentwicklung (Wildnisflächen)
Eine Kleine Anfrage im Landtag (LT-Drs. 18/3522) hat Flächen mit natürlicher Waldentwicklung (Wildnisflächen) zum Gegenstand. Nach der Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2015 sollen 10 % der Staatswaldfläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Die Flächen müssen eine Mindestgröße von 0,3 ha sowie Sicherungsmaßnahmen (hoheitliche Unterschutzstellung, vertragliche oder dingliche Sicherung) aufweisen. Die dergestalt definierten Wildnisflächen belaufen sich aktuell auf 9,17 % der Staatswaldfläche, das entspricht 2,32 % der Gesamtwaldfläche. Keine Berücksichtigung finden sog. faktische Wildnisflächen, insbesondere Steillagen in Flusstälern über 35 % Hangneigung. Sie werden zwar de facto nicht bewirtschaftet, ihnen fehlt allerdings ein entsprechender Schutzstatus.
Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf die Bedeutung der Waldflächen mit natürlicher Entwicklung hin. Da es Arten gibt, die auch von einer Bewirtschaftung des Waldes profitieren, stellen Wildnisflächen im Verbund mit nachhaltig und naturnah bewirtschafteten Flächen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität dar.
000/08/22 DS/866-00
Deutsche Waldtage 2022
Unter dem Motto „Biologische Vielfalt erleben“ finden vom 16. bis 18.09.2022 die Deutschen Waldtage statt. Forstleute, Waldbesitzende, Vereine und Organisationen laden gemeinsam mit weiteren lokalen Partnern bundesweit Bürgerinnen und Bürger zu zahlreichen Veranstaltungen in den Wald ein. Dabei stehen Informationen und der Dialog über die „Biologische Vielfalt im Ökosystem Wald“ sowie der Schutz der Biodiversität und somit auch der verschiedenen Funktionen und Leistungen des Waldes im Mittelpunkt.
Weitere Info: www.deutsche-waldtage.de
000/08/22 DS/866-00
Kontakt:
Dr. Stefan Schaefer
Telefon: 0 61 31 - 23 98 124
E-Mail: dschaefer@gstbrp.de
Felix Hackelbörger
Tel.: 06131-2398-165
E-Mail: fhackelboerger@gstbrp.de