BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Oktober 2019


Schwarzwildpopulation; Ände-rung des Waffengesetzes

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BR-Drs. 363/19) verfolgt ausweislich der Gesetzesbegründung u.a. das Ziel, eine effizientere Bekämpfung der überwie-gend nachtaktiven Schwarzwildpopulation zu ermöglichen. Über die Einfügung von § 40 Abs. 3 Satz 4 Waffengesetz soll es Inhabern eines gültigen Jagdscheins ermöglicht werden, Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre zu erwerben, zu besitzen und einzusetzen. Über den neu eingefügten Satz 5 soll klargestellt werden, dass ggf. bestehende jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung unberührt bleiben und mithin zu beachten sind.
Vor dem Hintergrund der Gefahren der Afrikanischen Schweinepest begrüßt der GStB die vorgesehene Geset-zesänderung. Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz hätte verheerende Folgen für die Landwirtschaft. Es gäbe voraussichtlich jahrelange Handelsrestriktionen und Vermarktungsbeschränkungen für Schweine und Schweinefleisch. Oberstes Ziel muss es sein, eine Einschleppung zu verhindern. Je kleiner die Schwarzwildpopulation ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Seuche verbreitet. Die Jäger sind gefordert, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und angepasste Schwarzwildbestände herbeizuführen.

BR 109/10/19 DS/765-00

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