Jagdrecht; Abschussregelung; NATURA 2000-Gebiete
Der BayVGH hat mit Beschlüssen vom 20.11.2018, Az.: 19 ZB 17.1601, 19 ZB 17.1602, den gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“ umfassend im Sinne von „Gemeinwohl vor Jagdinteressen“ interpretiert. Dabei geht es auch um die Abschussregelung in NATURA 2000-Gebieten.
Nach Auffassung des Gerichts kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Abschusspläne innerhalb eines NATURA 2000-Gebietes der Erhaltung der geschützten Lebensraumtypen und Arten dienen und deshalb in den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie fallen. Ein übermäßiger Schalenwildbestand führt zum Verschwinden der Krautschicht, zum weitgehenden Ausfall der besonders verbissgefährdeten Baumarten, zur Entmischung des Waldes und zum Biodiversitätsverlust. Eine Jagdausübung, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist keine Gebietserhaltungsmaßnahme. Der Abschussplan muss im vollem Umfang erfüllt und erforderlichenfalls in NATURA 2000-Gebieten auch behördlich vollzogen werden. Überkommene trophäenorientierte, also private Jagdinteressen führen dazu, dass der gebotene Beitrag zur Walderhaltung und zur Naturpflege im öffentlichen Interesse nicht geleistet wird. Eine Jagdausübung, die den Vorrang der Waldbewirtschaftung nicht beachtet, ist keine Gebietserhaltungsmaßnahme im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FFHRichtlinie, sondern ein privates Projekt. Solche Projekte müssen einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie unterzogen werden.
BR 078/08/19 DS/765-00
„Brennpunkt Wildschäden“; Veranstaltung des GStB am 23. 10. 2019
Der Fachbeirat Forst und Jagd beim GStB lädt zu der Veranstaltung „Brennpunkt Wildschäden“ am 23. 10. 2019, ab 14.00 Uhr, nach Emmelshausen ein. Zum einen geht es um die Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau, zum anderen um die Wildschäden im Wald. Im Rahmen der Veranstaltung sollen insbesondere die Einflussmöglichkeiten der Grundeigentümer als Jagdrechtsinhaber beleuchtet werden. Die Informationsveranstaltung richtet sich vornehmlich an Jagdgenossenschaften und kommunale Eigenjagdbesitzer.
Das detaillierte Programm sowie die Online-Anmeldemöglichkeit finden sich auf der Homepage des GStB. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Weitere Info: www.gstb-rlp.de
BR 079/08/19 DS/765-00
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Kontakt:
Dr. Stefan Schaefer
Telefon: 0 61 31 - 23 98 124
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Maximilian Hauck
Telefon: 0 61 31 - 23 98 165
E-Mail: mhauck@gstbrp.de