Jagdgenossenschaft; Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen | | Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.10.2016, Az.: 15 K 5905/15, festgestellt, dass ein rechtlich schutzwürdiges Interesse des Eigentümers an einer Befriedung seiner Grundflächen aus ethischen Gründen auch dann besteht, wenn die Flächen bereits kraft Gesetzes (§ 6 Satz 1 BJagdG) befriedet sind. Eine auf gesetzlich befriedete Bezirke bezogene Befriedungsentscheidung nach § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG sei für den Grundeigentümer rechtlich vorteilhaft, wenn die Grundflächen zu einem späteren Zeitpunkt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht länger als kraft Gesetzes befriedet gelten. |
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