Kreisjagdmeister; Wahl | | Derzeit finden die Wahlen der Kreisjagdmeister statt. Der Kreisjagdmeister ist Ehrenbeamter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Er berät die untere Jagdbehörde auf Anforderung in allen mit der Jagd im Zusammenhang stehenden Fragen. In der Praxis kommt dem Votum des Kreisjagdmeisters bei vielen Entscheidungen der unteren Jagdbehörde erhebliche Bedeutung zu. |
Verhinderung von Wildschäden; Wildschutzzäune aus Baustahlmatten | Das VG Koblenz hat mit Beschluss vom 07.09.2015, Az.: 4 L 715/15, entschieden, dass die Aufstellung von Baustahlmatten zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen nach § 62 Abs. 1 Nr. 6 d LBauO genehmigungsfrei ist (NuR, 2016 S. 57 ff.). Es handelt sich um Einfriedungen im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und den Schutz von land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen zum Zweck haben. Das Gericht spricht aber ausdrücklich die Frage der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit an, die in jedem Einzelfall seitens der zuständigen Behörde zu prüfen ist. Das VG Wiesbaden hatte mit Urteil vom 14.04.2011, Az.: 4 K 1208/10, festgestellt, dass im zugrundeliegenden Sachverhalt ein Wildschutzzaun aus Baustahlmatten als unzulässiger naturschutz-rechtlicher Eingriff zu werten war (vgl. BR 113/10/11). Ferner muss beachtet werden, dass die baurechtliche Genehmigungsfreiheit nicht für Einfriedungen in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern gilt. BR 014/02/16 DS 765-30 |
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