Landesnaturschutzgesetz; Gesetzentwurf; Nestschutz; Waldbewirtschaftung und Jagdausübung | | Das Landesnaturschutzgesetz ist als Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/4910) in den Landtag eingebracht worden. Im Rahmen des im Vorfeld erfolgten Beteiligungsverfahrens hatte der GStB u.a. die Vorschrift über den Nestschutz deutlich kritisiert. Der Referentenentwurf sah spezielle Regelungen zum Schutz von Schwarzstorch, Fischadler, Baum- und Wanderfalke, Uhu, Weihen, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Eisvogel vor. Danach waren in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August eines Jahres u.a. Maßnahmen unter Einsatz von schweren Maschinen und die Jagdausübung in einem Bereich von 300 Metern um ein Nest verboten (vgl. BR 052/05/14, 074/07/14). |
Fachbeirat „Forst und Jagd“; Wechsel des Ansprechpartners | Der GStB und der Städtetag haben im Jahr 2011 den Fachbeirat „Forst und Jagd“ eingerichtet. Ziel ist, die Kommunalverwaltungen sowie die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Die zentrale Dienstleistung im Rahmen des Fachbeirats besteht in einer Beratung vor Ort, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Zwischenzeitlich haben sich 70 Kommunalverwaltungen (überwiegend Verbandsgemeinden) dem Fachbeirat angeschlossen. Die Aufgabe der örtlichen Beratung wird seit 01.05.2015 von Alexander Wendlandt, Forstbeamter des höheren Dienstes, wahrgenommen, der seitens des zuständigen Ministeriums dem GStB zugewiesen wurde. Er folgt Georg Bauer nach, der in den Dienst von Landesforsten zurückkehrt. Alexander Wendlandt ist unter Tel.: 06131/2398165 und E-Mail: awendlandt@gstbrp.de erreichbar. BR 049/05/15 DS/765-00 |
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Kontakt: |
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Dr. Stefan Schaefer | Telefon: 0 61 31 - 23 98 124 | E-Mail: dschaefer@gstbrp.de |
Alexander Wendlandt | Telefon: 0 61 31 - 23 98 165 | E-Mail: awendlandt@gstbrp.de |