BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Mai 2015


Landesnaturschutzgesetz; Gesetzentwurf; Nestschutz; Waldbewirtschaftung und Jagdausübung

 

Das Landesnaturschutzgesetz ist als Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/4910) in den Landtag eingebracht worden. Im Rahmen des im Vorfeld erfolgten Beteiligungsverfahrens hatte der GStB u.a. die Vorschrift über den Nestschutz deutlich kritisiert. Der Referentenentwurf sah spezielle Regelungen zum Schutz von Schwarzstorch, Fischadler, Baum- und Wanderfalke, Uhu, Weihen, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Eisvogel vor. Danach waren in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August eines Jahres u.a. Maßnahmen unter Einsatz von schweren Maschinen und die Jagdausübung in einem Bereich von 300 Metern um ein Nest verboten (vgl. BR 052/05/14, 074/07/14).
Der Gesetzentwurf legt in § 24 „Nestschutz“ nunmehr fest, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines Jahres bei Maßnahmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Jagdausübung auf die Fortpflanzung und Aufzucht der genannten Vogelarten Rücksicht zu nehmen ist. Die Neuformulierung trägt der Kritik des GStB weitgehend Rechnung. Lediglich der unmittelbare Bereich in und um den Nistplatz darf während der Brut und Aufzuchtzeit nicht durch Tätigkeiten des Menschen in seinem Charakter verändert werden. Für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie für die Jagd wird (lediglich) ein allgemeines Rücksichtsnahmegebot formuliert. Dieses kann bei Bedarf durch Vereinbarungen orts- und artspezifisch konkretisiert werden.

BR 042/05/15 DS/866-00

Fachbeirat „Forst und Jagd“; Wechsel des Ansprechpartners

Der GStB und der Städtetag haben im Jahr 2011 den Fachbeirat „Forst und Jagd“ eingerichtet. Ziel ist, die Kommunalverwaltungen sowie die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Die zentrale Dienstleistung im Rahmen des Fachbeirats besteht in einer Beratung vor Ort, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Zwischenzeitlich haben sich 70 Kommunalverwaltungen (überwiegend Verbandsgemeinden) dem Fachbeirat angeschlossen. Die Aufgabe der örtlichen Beratung wird seit 01.05.2015 von Alexander Wendlandt, Forstbeamter des höheren Dienstes, wahrgenommen, der seitens des zuständigen Ministeriums dem GStB zugewiesen wurde. Er folgt Georg Bauer nach, der in den Dienst von Landesforsten zurückkehrt. Alexander Wendlandt ist unter Tel.: 06131/2398165 und E-Mail: awendlandt@gstbrp.de erreichbar.

BR 049/05/15 DS/765-00


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Kontakt:

 

 

Dr. Stefan Schaefer

Telefon: 0 61 31 - 23 98 124

E-Mail: dschaefer@gstbrp.de

Alexander Wendlandt

Telefon: 0 61 31 - 23 98 165

E-Mail: awendlandt@gstbrp.de