Besonderes Gebührenverzeichnis der Jagdverwaltung | Die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17.04.2012 (GVBl. S. 144) ist am 17.05.2012 in Kraft getreten. Durch neue und geänderte jagdrechtliche Bestimmungen sind einerseits neue Gebührentatbestände entstanden, andererseits sind Gebührentatbestände weggefallen. Daher war eine Anpassung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung erforderlich. Zugleich werden die Gebührensätze an den geänderten Richtwert für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren angepasst. Die Gebührensätze steigen um 7,35 %. Aus kommunaler Sicht ist von besonderer Bedeutung, dass unter Nr. 3 „Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen“ die Staffelung der Gebührensätze in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadensumme entfallen ist. Seitens der kommunalen Spitzenverbände war im Anhörungsverfahren geltend gemacht worden, dass die Gebührensätze insbesondere bei kleineren Schadensbeträgen nicht kostendeckend sind. Der nunmehr eingeführte Gebührenrahmen ermöglicht, dass die zuständigen Kommunalverwaltungen die Gebühren dem tatsächlichen Aufwand und dem Äquivalenzprinzip entsprechend festsetzen können. Der GStB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. BR 060/06/12 DS/765-00 | |
Jagdgenossenschaften; www.gstb-rlp.de; | Der GStB hat im Internet sein frei zugängliches Informationsangebot für Jagdgenossenschaften und Gemeinden deutlich erweitert. Es gliedert sich in die Hauptrubriken „Aktuell“, „Rechtsgrundlagen“, „Fachbeirat Forst und Jagd“, „Muster und Vorlagen“ sowie „Aufsätze“. Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 ist die Eigenverantwortung der Jagdgenossenschaften sowie der Gemeinden erheblich gestärkt worden. Jagdbehördliches Handeln tritt in den Hintergrund. Die Notwendigkeit und das Bedürfnis nach fachlicher Information und Beratung sind in der Folge signifikant gestiegen. Der GStB und der Städtetag haben zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher den Fachbeirat „Forst und Jagd“ gegründet, dessen zentrale Dienstleistung in der Beratung vor Ort liegt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 59 Kommunalverwaltungen eine Mitgliedschaft erworben. Der GStB und der Städtetag appellieren, dem Fachbeirat „Forst und Jagd“ beizutreten! Weitere Info: Forsten und Jagd > Jagdgenossenschaften BR 061/06/12 DS/765-00 | |
Bleifreie Jagdmunition; Regiejagd des Landes | Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hatte festgelegt, dass spätestens zum 01.07.2012 in der staatlichen Regiejagd eine Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition stattfindet (vgl. BR 031/03/12). Nunmehr hat der zuständige Staatssekretär den Umstellungstermin bis zum 31.03.2013 verlängert. Dies wird mit der noch ausstehenden Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse zur Tötungswirkung bleifreier Büchsengeschosse begründet. Ferner seien bei den im Jagdbetrieb eingebundenen Mitarbeitern von Landesforsten zum Teil noch erhebliche Reserven an bleihaltigen Büchsengeschossen vorhanden. Die Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition soll für den gesamten Bereich der Regiejagd des Landes gelten, also auch bei der Erteilung von Jagderlaubnisscheinen, der Vergabe von Pirschbezirken, der Neuverpachtung von Jagdbezirken, der Verlängerung bestehender Jagdpachtverträge sowie bei der Teilnahme an Gesellschaftsjagden. BR 062/06/12 DS/765-00 |
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