Problem Wildschadensrisiko
Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Schwarzwildbestände und dem regional verstärkten Anbau von Mais, insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehung von Biogasanlagen, steigt das Risiko von erheblichen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen an, was die Jagdverpachtung erheblich erschwert.
Auf der Grundlage einer aktuellen Abfrage verzeichnet der Gemeinde- und Städtebund, dass bei Neuverpachtungen nur noch wenige Jagdpächter bereit sind, zu den bislang üblichen Konditionen einen Jagdpachtvertrag abzuschließen.
Dies betrifft insbesondere die in der Vergangenheit übliche Bereitschaft zur uneingeschränkten Übernahme der Wildschadensersatzpflicht. Sinkende Jagdpachterlöse, Wegfall oder Beschränkungen der Wildschadensersatzpflicht („Deckelungen“), Sonderkündigungsrechte und teilweise sogar die Unverpachtbarkeit von Jagdbezirken müssen von Verpächterseite in der Folge hingenommen werden.
Das löst bzw. mindert zwar das finanzielle Risiko der Jagdpächter, schafft andererseits aber bedeutende Schwierigkeiten bei Gemeinden und Jagdgenossenschaften (Wegfall von Jagdpachterlösen, Wildschadensersatzzahlungen bis hin zu 5-stelligen Beträgen, Umlageproblematik in Jagdgenossenschaften).
Auf die vollständige Übernahme der Wildschadensersatzpflicht sollte nach wie vor bei Neuverpachtungen gedrungen werden, auch unter Inkaufnahme eines ggf. deutlich geringeren Jagdpachterlöses.
Die von Pächterseite favorisierte „Deckelung“ der Ersatzpflicht sollte entschieden abgelehnt werden, sie verschiebt das Problem nach Erreichen der Begrenzungssumme einseitig zulasten des Verpächters, der Anreiz zur verstärkten Bejagung aus (finanzieller) Sicht des Jagdpächters entfällt.
Die Bejagung in Eigenregie kommt bei sinkender Pachtattraktivität bzw. Unverpachtbarkeit der Jagdbezirke als Alternative zunehmend in Betracht und wird bereits in zahlreichen Fällen in Rheinland-Pfalz praktiziert.
Quelle: Gemeinde und Stadt Oktober 2011