Afrikanische Schweinepest: Morgen bei uns? (GuSt März 2018)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Atemproblemen, Durchfall und Blutungsneigung.
Afrikanische Schweinepest – Herkunft, Symptomatik und Krankheitsverlauf
Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Blut kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht ebenfalls aus.
In Blut und Blutanhaftungen ist das Virus über Monate infektiös, weshalb der Hygiene bei der Jagd eine wichtige Rolle zukommt. Ursprünglich war die ASP auf Afrika begrenzt. Seit 2007 breitet sie sich von Georgien kommend nach Norden und Westen aus und hat mittlerweile unter anderem die Länder Russland, Ukraine und Weißrussland sowie die EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland Litauen, Polen, Rumänien und die Tschechische Republik erreicht.
Wann wird die Afrikanische Schweinepest bei uns ausbrechen?
Im Juni 2017 trat die Afrikanische Schweinepest erstmals in Tschechien bei Wildschweinen auf. In dieses bis dato freie Gebiet ist das ASP-Virus möglicherweise durch die unsachgemäße Entsorgung von infizierten Lebensmitteln Jagdabfällen oder unzureichend gereinigten Jagdutensilien gelangt. Das ASP-Virus wird durch direkte und indirekte Kontakte – vor allem über Blut – weitergetragen. Das tückische an diesem Virus ist, dass es extrem stabil ist und kleinste Mengen für eine Infektion ausreichen: Schon ein Tropfen infizierten, getrockneten Blutes reicht aus, um unseren Schwarzwildbestand anzustecken.
Von Wildschwein zu Wildschwein erfolgt die Ausbreitung umso schneller, je höher die Wildschweindichten sind. Da die rheinlandpfälzischen Schwarzwildbestände mit die höchsten in ganz Europa sind, hätte die ASP hier ein leichtes Spiel bei der Verbreitung.
Oberstes Ziel ist es daher, die Einschleppung der ASP zu verhindern. Der Fall in Tschechien hat vielen bewusst gemacht, dass es durch menschliches Fehlverhalten auch bei uns jeden Tag zum Ausbruch der Tierseuche kommen kann und wir uns deshalb mit prophylaktischen Maßnahmen und Früherkennung auseinandersetzen müssen.
Warum sind Wachsamkeit und Früherkennung so wichtig?
Hat sich die ASP in einem Gebiet ausgebreitet, gibt es derzeit keine wirksamen Mittel der Bekämpfung; Impfstoffe existieren nicht. Der Früherkennung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, denn nur in einem frühen zeitlichen Stadium der Entdeckung besteht noch eine kleine Chance der Seuchentilgung.
Die Zielgruppe bei der Früherkennung sind die tot gefundenen sowie krank erlegten Schwarzkittel, die auf ASP untersucht werden müssen. Bei diesem „Indikatortieren" ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, das Virus zu finden, denn anders als bei der Klassischen Schweinepest ist die Untersuchung von gesund erlegten Tieren auf ASP nicht zielführend. Geeignet ist eine Blut- und/ oder Milzprobe. Auch in Verwesung befindliche Stücke, bei denen bluthaltige Flüssigkeit aus einer Körperhöhle oder ein Organstückchen entnommen werden, sind noch untersuchungsfähig. Diese Proben werden im Landesuntersuchungsamt zusätzlich auf die Klassische Schweinepest getestet.
Seit kurzem wird für die Beprobung von Fallwild durch den Jäger eine Prämie in Höhe von 50 Euro vom Land gezahlt. Zusätzlich können die Jäger landeseinheitliche Verpackungs-Sets bei ihrer Kreisverwaltung erhalten, bei denen das Porto für die Einsendung vom Land übernommen wird.
Welche Folgen hätte ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei uns?
Mit dem Auftreten der ASP würde der deutsche Schweinemarkt zum Erliegen kommen. Es gäbe enorme Handelsrestriktionen, Vermarktungsbeschränkungen und einen Preisverfall für Schweine und deren Fleischerzeugnisse. Die Sperren würden voraussichtlich über Jahre andauern. Darüber hinaus wäre es auch das Ende der regulären Schwarzwildjagd in Rheinland-Pfalz.
In der Anfangsphase würde versucht werden, die ASP-Infektkette abzubrechen. Alles infektiöse Material, d.h. jeder infektiöse Kadaver und alle infizierten Wildschweine, müsste aus Wald und Feld beseitigt werden. Im Restriktionsgebiet wäre eine kurzfristig drastische Populationsabsenkung gegen Null anzustreben. Wir sprechen hier vom Versuch des systematischen „Tötens" von Wildschweinen nach Tierseuchenrecht und nicht von Bejagung nach waidmännischen Grundsätzen.
Gelänge dies nicht, würde die ASP in diesem Gebiet endemisch werden. Die Folgen wären für die Jägerschaft extrem aufwändig: So müssten beispielsweise alle Tierkörper – wie damals bei der klassischen Schweinepest – in Wildannahmestellen verbracht und dort beprobt werden. Eine Vermarktung des Wildbrets könnte praktisch nur noch innerhalb des Restriktionsgebietes erfolgen, da das Mitnehmen nach außerhalb nur unter hohen Auflagen erlaubt wäre.
Aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung ist daher eine nachhaltige Reduzierung des Schwarzwildbestandes anzustreben.
Zusammenfassung
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Baltikum und Polen verläuft seit dem Jahr 2014 mit extrem hohem Aufwand, jedoch ohne Erfolg. Im Gegenteil, die Tierseuche breitet sich unaufhaltsam aus. Das Virus ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und in Fleischerzeugnissen über Jahre infektiös. Der Eintrag in die rheinland-pfälzische Wildschweinpopulation hätte verheerende Folgen für Schweinehalter und Jäger.
Daher gilt es, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland zu verhindern. Der Früherkennung kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu. Beim ersten Virusnachweis würden alle Kräfte mobilisiert werden, um die Seuche im Keim zu ersticken.
Gelänge dies nicht, müssten wir vermutlich über Jahrzehnte mit der Schweinepest und ihren einschneidenden Folgen leben. Vorbeugend ist eine Reduktion der Schwarzwildbestände daher zwingend notwendig.
Autorin:
Dr. Julia Blicke,
Referentin für Tierseuchen und Tiergesundheit im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Die Positionen des GStB
Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdrechtsinhaber sind ebenso wie Landwirt und Jäger von dieser Thematik betroffen.
- Die Schwarzwildbestände bewegen sich in Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten auf einem konstant hohen Niveau. Dadurch steigt sowohl das Risiko von Wildschäden als auch die Ausbreitung von Tierseuchen, wie der ASP, erheblich an.
- Den Jägern obliegt die Bewirtschaftung der Schwarzwildbestände. Sie sind besonders gefordert, ihren gesetzlich definierten Aufgaben nachzukommen und angepasste Wildbestände herbeizuführen.
- Der GStB setzt sich für eine intensive Bejagung des Schwarzwildes nach den gesetzlichen Regeln ein und fordert eine schnellstmögliche und deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes.
- Die gemeinsam mit Jägern, Landwirten, Behörden und sonstigen Interessenvertretern im Handlungsprogramm Schwarzwild formulierten Bejagungsempfehlungen bilden neben den gesetzlichen Vorgaben die Basis für eine effektive Bejagung des Schwarzwildes.
- Jagdrechtsinhaber und Flächenbewirtschafter sind ihrerseits gefordert, die Jäger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Eine feste jährliche Zielvorgabe bei der Abschussvereinbarung auch im Hinblick auf Schwarzwild ist empfehlenswert.
- Die Früherkennung von Tierseuchen ist entscheidend. Die Jäger sind durch die seit August 2017 bestehende tierseuchenrechtliche Anordnung aufgefordert, ein Monitoring in Form einer Beprobung von Schwarzwild auszuführen. Der GStB begrüßt diese Maßnahme ebenso wie die seitens des Umweltministeriums bereitgestellte Unterstützung (Fallwildprämie).
- Die Empfehlung des Landesjagdverbandes, Jagdpachtverträge dahingehend auszugestalten, dass den Jagdpächtern für den Fall des Auftretens der ASP ein Sonderkündigungsrecht oder eine Jagdpachtminderung eingeräumt wird, wird seitens des GStB zurückgewiesen. Die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen sind von den Jägern umfassend wahrzunehmen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme des Sonderkündigungsrechtes besteht nicht.
Autor:
Alexander Wendland, GStB