Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Duldung der Jagdausübung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken


Den Jagdgenossenschaften und Jagdbehörden wird seitens des Ministeriums dringend empfohlen, an sie gerichtete Anträge auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft abzulehnen bzw. zurückzustellen, bis die konventionsgerechte Ausgestaltung des Jagdrechts erfolgt ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Verwerfungskompetenz, bis zur Änderung des Jagdgesetzes besteht das geltende Recht fort.


>>> GStB-Schreiben vom 10.07.2012
>>> Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vom 02.07.2012