ZUKUNFTSFRAGE KITAS UND SCHULEN BESSER ANGEHEN


Um den Herausforderungen der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern, der zunehmenden Heterogenität der Bildungsteilnehmer, der qualitativen Umsetzung des Digital-Pakt Schule und den Investitionsstau zu meistern, bedarf es erheblicher infrastruktureller und finanzieller Anstrengungen. Dies kann nur durch ein gemeinsames finanzielles Engagement von Bund und Ländern im Rahmen eines kooperativen Bildungsföderalismus gelingen. Bildung fängt bereits in der Kindertagesstätte an, deshalb sind auch hier die steigenden Betreuungszahlen mit in den Blick zu nehmen.

  • Gute Kita-Standards fortführen
    Die mit dem KitaG seit 1991 eingeführten und mit dem KiTa-ZG übernommenen guten Standards in den Kindertageseinrichtungen sollen auch in Zukunft fortgeführt werden. Für die Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz ist es jedoch unverzichtbar, dass für diesen Bereich auch aufgabengemessene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Übergang von der Kita in die Grundschule
    Die Übergänge von der Kindertageseinrichtung in die Schule müssen weiter verbessert werden. Die Länder sollten die Grundlage für eine verbindliche Kooperation und Zusammenarbeit von Kita und Grundschule regeln. Ein Orientierungsplan für die Kindergärten und ein Bildungsplan der Grundschule könnten die Basis für die gemeinsame institutionsübergreifende Arbeit sein.
  • Sprachtest in der Kita
    Mehr als 90 % der Kinder im Alter ab drei Jahren besuchen zwischenzeitlich eine Kindertageseinrichtung. Dort können problematische Bildungsbiografien rechtzeitig erkannt und entsprechende Hilfen angeboten werden. Die sprachliche Förderung muss vor der Grundschule beginnen, da dies entscheidend für das Gelingen der ersten Schuljahre ist. Es werden immer mehr Sprachdefizite von Kindern bei der Einschulung beklagt. Notwendig sind verbindliche und bundeseinheitliche Sprachtests für Vier- und Fünfjährige. Sprachstandverfahren müssen so angelegt sein, dass sie jedem Kind, unabhängig vom Wohnort und dem sozialen Hintergrund, Zugang zu einer bedarfsgerechten Sprachförderung ermöglichen. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ muss ausgeweitet und durch Landesmittel ergänzt werden.
  • DigitalPakt Schule umsetzen, Mittel verstetigen
    Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunfts-aufgaben in der Bildungspolitik. Eine Herausforderung besteht dabei darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an allen Schulen bereitzustellen.
    Die bereitgestellten Mittel im Rahmen des DigitalPakt Schule stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar, werden aber bei weitem nicht ausreichen. Neben der Verstetigung der Bundesmittel sind die Länder in der Pflicht, die digitalen Lernmittel und die IT-Administration dauerhaft zu finanzieren.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
    Das Ziel, die Ganztagsangebote der Bildung und Betreuung für Grundschulkinder auszubauen, wird grundsätzlich unterstützt. Bezüglich der seitens des Bundes geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder an fünf Tagen in der Woche für jeweils acht Stunden zuzüglich Ferienbetreuung in zehn Ferienwochen pro Jahr ab 2025 erwartet der GStB, dass die Kosten hierfür nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Bund und Länder müssen ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegen und für die Mehrkosten, die den Kommunen entstehen, eintreten. Der GStB erwartet besonderes Engagement des Landes entsprechend seiner Verantwortung für die schulische Bildung. Die Kinder- und Jugendhilfe, die von den Kommunen verantwortet wird, kann hier nur eine unterstützende Rolle spielen.
    Der Zeitplan, diesen Rechtsanspruch für alle vier Jahrgänge bis zum Jahr 2025 zu realisieren, wird als unerfüllbar angesehen. Zum einen kann die rechtzeitige Fertigstellung der notwendigen Erweiterungs- und Neubauten nicht überall gelingen. Zum anderen stellt die adäquate personelle Besetzung mit erzieherischem Personal und verwandten Berufen viele Kommunen vor unlösbare Probleme. Bereits jetzt besteht erheblicher Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern, der sich negativ auf die Erfüllung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung für Kinder zwischen ein und sechs Jahren auswirkt. Zusätzliche Betreuungsangebote für Grundschulkinder müssen daher sukzessive in den nächsten Jahren aufgebaut werden. Als Handlungsgrundlage muss am Beginn eine umfassende Bedarfsermittlung stehen.
  • Erhalt von Schulstandorten
    Die im Jahr 2016 begonnene Diskussion über Grundschulschließungen in Rheinland-Pfalz ist zu beenden. Es darf zu keinen weiteren Schließungen kleiner Grundschulen kommen. Die mögliche Schließung von Schulstandorten stellt einen tiefen Einschnitt in die regionale Infrastruktur für viele Gemeinden und die Lebensqualität der Familien dar. Die Schule im Ort ist nicht nur für die Eltern ein wichtiges Anliegen, sondern vielerorts ein wichtiger Standortfaktor. Eine Schule im Dorf ist mehr als eine Einrichtung zur Beschulung von Kindern, sondern hat auch darüberhinausgehende kulturelle und soziale Bedeutung für einen Ort! Nicht die Größe einer Schule, sondern ihre Qualität ist entscheidend. Maßgeblich bleibt der Grundsatz ‚Kurze Beine, kurze Wege‘!
    Auch für kleine Schulen gelten pädagogische Standards, um Chancengleichheit, individuelle Förderung und ein differenziertes Bildungsangebot zu sichern. Das ist aber - an Grundschulen - bereits ab einer Größe mit zwei kombinierten Klassen möglich.