Die Klimaschutzleistungen und Ökosystemdienstleistungen des Waldes sind nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Güter“ zu honorieren.
- Der Anteil, den das Land an den Revierdienstkosten trägt, ist bei staatlichem wie bei kommunalem Revierdienst von 30 % auf 50 % zu steigern.
- Die Gemeinschaftsforstorganisation ist zu erhalten.
- Die interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden bei der Waldbewirtschaftung ist stärker zu fördern.
- Waldbesitzende Gemeinden sind hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht entlang öffentlicher Straßen dauerhaft zu entlasten.
- Das Landesjagdgesetz wird mit der Zielsetzung, durch eine effiziente Jagdausübung klimastabile Mischwälder zu ermöglichen, überprüft („Wald vor Jägerinteressen“).
- Das klimafreundliche Bauen mit Holz ist verstärkt zu fördern.