KOMMUNALE FINANZAUSSTATTUNG – NACHHALTIG, DAUERHAFT, DEUTLICH VERBESSERN


  • Der kommunale Finanzausgleich muss dringend reformiert werden. Neben einer deutlichen Anhebung des Finanzvolumens gehört hierzu insbesondere die Entfrachtung von Zweckzuweisungen. Entscheidend wird es nach den Vorgaben des Gerichts darauf ankommen, die tatsächlichen Bedarfe von Städten, Gemeinden und Kreisen zu berücksichtigen. Die Arbeiten am neuen kommunalen Finanzausgleich müssen sofort begonnen und die kommunalen Spitzenverbände dauerhaft und auf Augenhöhe eingebunden werden. Ziel muss es sein, schon vor Fristablauf am 01.01.2023 zum 01.01.2022 die Neuordnung umzusetzen. Denn umso mehr Zeit vergeht, desto schlimmer die Finanzlage der Kommunen. Für 2021 und 2022 müssen als Überbrückung jeweils pauschal 400 Mio. Euro zusätzlich in den kommunalen Topf, um den unterfinanzierten Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben an die Hand zu geben.
  • Der Abbau der Altschulden ist auch vor dem Hintergrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus zügig anzugehen. Hierbei ist originär das Land in der Pflicht und muss für seine Kommunen im Zweifel auch ohne Unterstützung des Bundes tätig werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Mechanismen zur Vermeidung einer Anhäufung neuer kommunaler Schulden eingeführt werden.
  • Das in Rheinland-Pfalz geltende strikte Konnexitätsprinzip „wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent angewendet werden. Nur so kann eine weitere Verschärfung der strukturellen Unterfinanzierung verhindert werden.
  • Corona Rettungsschirm 2021 zur Kompensation von Gewerbe- und Einkommensteueranteilverlusten.