INVESTITIONSOFFENSIVE EINLEITEN – VERFALL DER ÖFFENTLICHEN INFRASTRUKTUR STOPPEN


  • Der Abruf an Fördermitteln muss erleichtert werden. Unnötige Bürokratie ist zu vermeiden.
  • Finanzschwache Kommunen dürfen nicht an der Erbringung des Eigenanteils scheitern, um in den Genuss von Fördermitteln zu gelangen.
  • Kommunale Personalengpässe werden zunehmend zum Flaschenhals für Investitionen. Kommunen müssen wieder finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Planungskapazitäten auszubauen. Hierzu brauchen die Gemeinden und Städte Planungssicherheit durch eine Verstetigung der Investitionsprogramme von Bund und Land.
  • Verkürzung des gerichtlichen Instanzenzuges.
  • Zur Vereinfachung der Ausschreibungsprozesse in den Kommunen ist dringend eine „Gleichschaltung“ von VOB/A und UvGO erforderlich. Die Landesregierung möge sich aktiv dafür einsetzen, dass dies auf Bundesebene umgesetzt, und damit die kommunalen Vergabestellen wieder handlungsfähig werden.
  • Der Förderdschungel muss gelichtet werden. Eine zunehmende Anzahl separater Förderprogramme mit jeweils abweichenden Förderbedingungen erhöht den administrativen Aufwand für Gemeinden und Städte erheblich. In der Kombination zwischen Förderrichtlinien und Vergaberecht ist es häufig unmöglich, eine Investition überhaupt rechtskonform zu realisieren.