- Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes:
- Bei der weiteren Umsetzung des OZG im Land darf nicht allein die Erfüllung der
gesetzlichen Vorgaben in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Die Erarbeitung von Lösungen zur wirklichen Verbesserung des gesamten Ablaufs in den Verwaltungen sollte als gleichwertiges Ziel anerkannt werden. - Beteiligung des Landes an den Entwicklungs- und Einführungskosten der Kommunen u. a. durch Weitergabe von Bundesmitteln im Rahmen der Konjunkturpakete.
- Bei der weiteren Umsetzung des OZG im Land darf nicht allein die Erfüllung der
- Verstärkte Personalausstattung ermöglichen
Die Digitalisierung in den Kommunen kann nur mit einer verstärkten Personalaus-stattung realisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass eine moderne und digitale Verwaltung für die Wirtschaft und die Bürger*innen ein relevanter Standortfaktor ist, darf die Frage, ob eine Gemeinde oder Stadt sich in diesem Sektor erfolgreich betätigen kann, nicht von der Kassenlage abhängen. Das Land sollte diesem Rechnung tragen und den Kommunen, entsprechend dem Vorgehen anderer Länder, wie Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, mehr finanzielle Mittel auch zur Qualifizierung des Personals bereitstellen. - Flächendeckende Digitalisierungskonzepte auch über die reine Verwaltungsleistung hinaus schaffen – Smarte Regionen weiter stärken
- Digitale Spaltung verhindern – keine bloße Förderung von Leuchtturmprojekten