Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind verfassungsgemäß


Während beim Einmalbeitrag nur die Anlieger an der ausgebauten Straße zur Kasse gebeten werden, bilden beim wiederkehrenden Beitrag alle Anlieger des Straßennetzes (meist der gesamten Gemeinde oder eines Ortsteils) eine Solidargemeinschaft.

Die Anlieger werden dann zwar jährlich herangezogen, aber nur in relativ geringem Umfang, während beim Einmalbeitrag viele Tausend Euro auf einen Schlag anfallen.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 16/2012