Als Ziel der Raumordnung wird festgelegt, dass 2% der Landesfläche und darin mindestens 2% der Fläche des Waldes für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.
Als Ausschlussgebiete sind Naturschutzgebiete, Nationalparke sowie Kernzonen der Biosphärenreservate und der UNESCO-Welterbegebiete festzulegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Gemeinden mehr Handlungsspielräume bei der Festlegung der Standorte zu ermöglichen.
Dies wird vom GStB begrüßt, da dadurch vor allem die Interessen der vor Ort betroffenen Bevölkerung besser berücksichtigt werden können.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 08/2012