Die Entscheidung des BFH wird erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Kleinkinderbetreuung haben. Trotz großer Ausbauanstrengungen sind viele Kommunen noch weit davon entfernt, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige erfüllen zu können, der am 1.8. 2013 in Kraft tritt.
Nach Ansicht des GStB besteht dringend Handlungsbedarf, um den weiteren Kita-Ausbau nicht zu gefährden. Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 42/2012