Auch der vom Land beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Junkernheinrich, habe einen umfassenden territorialen Reformbedarf in Rheinland-Pfalz konstatiert, der sich nicht auf die Verbandsgemeindeebene beschränken könne. Der GStB fordert bereits seit den Anfängen der Diskussion eine Verwaltungsreform „an Haupt und Gliedern“ und hat frühzeitig seine Überlegungen hinsichtlich Inhalt und Vorgehensweise veröffentlicht.
Der GStB ist der Auffassung, dass den derzeit seitens der Landesregierung angestrebten Veränderungen kein Gesamtkonzept und keine langfristige Perspektive zugrunde liegt. So lange für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die politisch Verantwortlichen vor Ort aber nicht erkennbar sei, wie die gesamten Verwaltungsstrukturen in den nächsten Jahrzehnten aussehen sollen, fehle die Bereitschaft, bewährte und anerkannte Strukturen zu verändern.
Unter den gegenwärtigen politschen Rahmensetzungen lehnt der GStB die Fusion von Gemeinden gegen deren ausdrücklichen Willen entschieden ab. Auf diesem Wege könnten keine nachhaltigen neuen Strukturen entstehen. Der Landesausschuss des GStB hat in seiner Sitzung am 22.08.2012 beschlossen, Prof. Dr. Dietlein (Universität Düsseldorf) mit der Erarbeitung eines Gutachtens zu beauftragen, das insbesondere die verfassungsrechtlichen Grenzen von Fusionen gegen den erklärten Willen einzelner Gemeinden aufzeigt.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 27. August 2012