Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten „Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Weitere Informationen und die jeweils zuständige Passbehörde sind im Internet über den Bürgerservice www.rlpdirekt.de unter dem Stichwort „Reisepass – Miteintragung Kind“ zu finden. Zusätzliche Auskünfte erteilen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 22/2012