Der GStB begrüßt, dass die gemeindlichen Feuerwehren in den Jahren 2012 und 2013 mit keiner Mittelkürzung in Höhe von 6 Mio. Euro rechnen müssen. Die Landesregierung hat insoweit ihre ursprüngliche Absicht korrigiert.
Die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer muss nach Auffassung des GStB allerdings auch in Zukunft erhalten bleiben. Die Mittel werden dringend für die zunehmenden organisatorischen und technischen Anforderungen im Brandschutz benötigt. Die Feuerschutzsteuer darf nicht dazu zweckentfremdet werden, die Haushaltssituation des Landes zu verbessern.
Der GStB ist gerne bereit, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, Vorschläge zur Kostenoptimierung im Feuerwesen zu entwickeln. Dies erscheint auch unter Beachtung der notwendigen Sicherheits- und Brandschutzaspekte möglich.
Für den GStB ist von großer Bedeutung, dass das ehrenamtliche Engagement in den freiwil-ligen Feuerwehren ausreichende Beachtung findet. In den rd. 2.400 örtlichen Feuerwehreinheiten in Rheinland-Pfalz leisten mehr als 55.000 Ehrenamtliche ihren Dienst.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 13. Januar 2012