Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht im Jahr 1999 dürfen mit einem PKW-Führerschein der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden. Den Freiwilligen Feuerwehren standen daher immer weniger Fahrer für größere Einsatzfahrzeuge zur Verfügung.
Der GStB begrüßt die Einführung des sog. Feuerwehrführerscheins bis 7,5 t als eine kostengünstige und unbürokratische Lösung für die Freiwilligen Feuerwehren und eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 46/2012