Nach diesem Grundsatz können sich die Gemeinden jeder Aufgabe mit örtlichem Bezug annehmen, soweit diese Aufgabe nicht einer anderen Stelle, z. B. dem Landkreis, durch ein vom Landtag beschlossenes Gesetz zugewiesen ist. Der Arbeitskreis Ortsbürgermeister übt deutliche Kritik an Tendenzen zur Aufweichung dieses Verfassungsprinzips und fordert von den in der Landes- und Kommunalpolitik Verantwortung tragenden Mandats- und Funktionsträgern Respekt im Umgang mit den Gemeinden und Städten ein. „In unseren Gemeinden und Städten wird die Demokratie unmittelbar gelebt. In den Gemeinden und Städten werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.
In den Gemeinden und Städten werden alle Steuereinnahmen erwirtschaftet. Daran wollen wir die politisch Verantwortlichen erinnern! Dies ist von allen staatlichen und kommunalen Ebenen im Lande zu respektieren. Diesen Respekt fordern wir ein!“, so Thomas Günther weiter. Bestrebungen einer Aufgabenverschiebung in anderen Bereichen, z. B. bei der Kindertagesstättenträgerschaft – dies ist zumindest in einem Kreis in Vorbereitung –, die eine ureigene Aufgabe der Gemeinden und Städte ist, lehnt der Arbeitskreis Ortsbürgermeister ab. Gerade solche Aufgaben mit klassischem örtlichem Bezug bedürfen eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort, der auch Entscheidungen treffen kann. „Dies sind die Gemeinden und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“, so Günther abschließend.
Pressemitteilung des Gemeinde- uns Städtebundes RP vom 05. Juni 2012