Energie ist Gemeindeaufgabe


Die Gemeinden sind die erste Adresse und dürfen umfassend auch auf diesem Sektor tätig sein. Nach dem Verfassungsgrundsatz der Alleinzuständigkeit können sich die Gemeinden jeder Aufgabe mit örtlichem Bezug annehmen, soweit diese nicht kraft Gesetzes einer anderen Stelle zugewiesen ist. Andere Gebietskörperschaften können sich nur im Verbund mit den Gemeinden auf diesem Aufgabenfeld bewegen.

Der Arbeitskreis Ortsbürgermeister des GStB übt deutliche Kritik an Tendenzen zur Aufweichung dieses Verfassungsprinzips und fordert von den in der Landes- und Kommunalpolitik Verantwortung tragenden Mandats- und Funktionsträgern Respekt im Umgang mit den Gemeinden und Städten ein.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 28/2012