Pressemeldung
„Neues Bürokratiemonster und weitere Steuererhöhungsspirale drohen“
Mit großer Sorge blicken Wirtschaft und Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die überraschende Initiative der Ampel-Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag zur Einführung von gesplitteten Grundsteuerhebesätzen auf Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und unbebaute Grundstücke. Die Kommunen warnen vor rechtlichen Unsicherheiten und weiterem bürokratischen Aufwand, die Wirtschaft sieht die Gefahr einer weiteren Steuererhöhungsspirale.
„Wir lehnen zweierlei Hebesätze entschieden ab. Die Grundsteuer B darf nicht zu einer zusätzlichen kommunalen Unternehmenssteuer heranwachsen“, sagt Karina Szwede, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Rheinhessen, für die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Mit der Wirtschaft wurde weder im Vorfeld noch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren gesprochen. Wir warnen davor, dass eine Anpassung der Hebesätze auf Gewerbeimmobilien leicht eine weitere Steuererhöhungsspirale auslöst.“ Dadurch erhöhe sich die bereits hohe Gesamtsteuerlast für Unternehmen noch weiter, die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben im Standortwettbewerb werde beeinträchtigt. Ausgerechnet in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage würden Unternehmen in ihrer Substanz weiter geschwächt – mit negativen Auswirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze.
„Gesplittete Hebesätze sorgen bei Unternehmen für noch mehr Planungsunsicherheit. Sie sind auch kein geeignetes Instrument, um die strukturbedingte Unterkapitalisierung der rheinland-pfälzischen Kommunen zu mindern,“ stellt Szwede fest. Zudem bestehe das Risiko einer Klagewelle im Bereich der Geschäftsgrundstücke.
Für die Kommunen macht Michael Mätzig, Geschäftsführender Direktor Städtetag Rheinland-Pfalz, deutlich: „Die regierungstragenden Fraktionen haben in letzter Sekunde und gegen den Willen der Kommunen einen Gesetzentwurf eingebracht, der alle Betroffenen vor große Herausforderungen stellt. In der Praxis würden sich aus dem Vorschlag für die Kommunen erhebliche rechtliche Unsicherheiten ergeben. Außerdem wird die missglückte Grundsteuerreform den Kommunen mit einer vermeintlichen Lösung viel zu spät vor die Füße gekippt wird. Ein rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tretendes Gesetz bedeutet für die Städte einen massiven Aufwand in Folge der notwendigen Anpassung der Systeme, zahlreichen Korrekturen und dem erneuten Versand der Bescheide. Eine Chance zur Vorbereitung der Maßnahmen wurde den Kommunen durch das Land mit diesem kurzfristigen Vorgehen genommen. Wir fordern das Land auf, den mit dem Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg nicht weiterzuverfolgen und stattdessen analog anderer Bundesländer die Steuermesszahlen anzupassen. Aus unserer Sicht ist das der rechtssicherere und gleichzeitig gerechtere Weg.“
Moritz Petry, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Die von den Ampelfraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag beabsichtigte Möglichkeit, dass Gemeinden und Städte bei der Grundsteuer B gesplittete Hebesätze beschließen können, stellt nicht nur die Uhren zurück, sondern bürdet den Gemeinden und Städten zudem ein schwer kalkulierbares Prozessrisiko auf.“
Gemeinsame Pressemitteilung der IHK-Arbeitsgemeinschaft, des Städtetages und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 12. Februar 2025