Kommunalfinanzen am Tiefpunkt – Land muss beim Finanzausgleich handeln

Die Ursachen der kommunalen Unterfinanzierung sind schnell genannt:

Auf der Einnahmenseite erweist sich die Beteiligung des Landes im Rahmen des seit dem 01.01.2023 reformierten Kommunalen Finanzausgleich (KFA) als nicht ausreichend. Forderungen nach einer Neuberechnung, Anpassung bzw. Aufstockung oder zumindest einer vorzeitigen Evaluation wurden aber bislang durch das Land stets abgelehnt. Vor Ort sind daher weitere Erhöhungen der kommunalen Steuern oder Umlagen aufgrund der wirtschaftlichen Lage kaum vermittelbar.

 Auf der Ausgabenseite haben die Kommunen massiv gestiegene Kosten insbesondere im Bereich der sozialen Leistungen (u. a. Eingliederungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Pflege) sowie bei der Kindertagesbetreuung zu verkraften. Nicht alles ist auf bundesrechtliche Standards zurückzuführen, insbesondere im Bereich Kindertagesbetreuung sind die enormen Belastungen Folge des zum 01.07.2021 neuen Kindertagesstättengesetzes des Landes. Es fällt leicht, höhere Standards und damit Belastungen zu beschließen, wenn man für diese nur in geringerem Umfang einzustehen hat und die landesseitigen Personalkostenerstattungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert.

 Hinzu treten rasant steigende Kosten sowohl der Mobilität (ÖPNV, Schülerbeförderung) als auch durch die Besoldungs- und Tariferhöhungen im Personalbereich.

Die Folgen sind klar:

 Die Kreditbelastung der Kommunen nimmt wieder zu bzw. steigt weiter, während das Entschuldungsprogramm des Landes „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ schon jetzt einen Großteil seiner Wirkung verliert. Zukünftige Generationen werden die hohe Schuldenlast abzutragen haben.

 Notwendige Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten an der kommunalen Infrastruktur (Schulbau, Kindertagesstätten, Sportstätten) werden weiter verschoben; worunter neben der Bevölkerung auch der Mittelstand leidet.

 Die Finanznot der Kommunen führt auch bei der Umlageberechnung und -erhebung zu Problemen, weil jede Körperschaftsebene (Kreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden) die jeweils andere keinesfalls überfordern möchte.

Fazit: Die Sicherstellung der Daseinsvorsorge gerät in Gefahr. Aus diesem Grund liegen bereits Klagen bei den Verwaltungsgerichten und es stehen weitere Klagen gegen den KFA im Raum.

„Geld ist offenkundig vorhanden“, so die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Lisa Diener (Städtetag), Andreas Göbel (Landkreistag) und Moritz Petry (Gemeinde- und Städtebund). „Wann wird endlich gehandelt und mit den vorhandenen Mitteln die Kommunalfinanzierung aufgestockt?“

Die Funktionsfähigkeit des Staates beginnt auf der kommunalen Ebene, dort treten die Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat in Kontakt. Wenn Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind, die Bürgerinnen und Bürger auf immer längere Wartezeiten und Genehmigungsverfahren stoßen, notwendige Infrastruktur nicht saniert wird und die Daseinsvorsorge gefährdet ist, leidet das Vertrauen in den Staat insgesamt zur Folge. Der politische Schaden, der durch diese Unterfinanzierung entsteht, wird die Demokratie langfristig gefährden. Es sollte mit Blick auf jüngste Wahlergebnisse Einigkeit bestehen, dass dieser Vertrauensverlust sich nicht weiter fortsetzen darf. „Es ist höchste Zeit zu handeln, um der Entfremdung der Bürger von der Verwaltung entgegenzuwirken und das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen zu erhalten“, so die Geschäftsführer abschließend.

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz vom 20. März 2025