Neuer Grundsteueransatz des Landes: Steine statt Brot!

Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Höhe der Grundsteuer wird von zwei wesentlichen Aspekten bestimmt: dem sogenannten Nivellierungssatz, den das Land festlegt, und dem darauf aufbauenden Hebesatz, den die Kommunen bestimmen.

„Die Landtagsfraktionen wollen nun den schwarzen Peter an die Gemeinden und Städte geben, indem ihnen die Möglichkeit eröffnet werden soll, differenzierte Hebesätze für gewerblich genutzte Grundstücke einerseits und wohnlich genutzte andererseits anzusetzen. Dieser Weg stellt einen Bürokratieaufbau ohne Gleichen dar. Dieses widerspricht massiv dem eingeschlagenen Weg von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden, glaubwürdig den Bürokratieabbau anzugehen. Das geplante Vorhaben ist nicht der richtige Weg, schafft zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und ist in der kurzen Zeit bis zum Januar nicht zu schaffen. Auch die vorgesehene Rückwirkung, wenn der Beschluss bis zum Juni nächsten Jahres getroffen wird, löst das Problem nicht. Unklarheiten sind vorprogrammiert, z. B. wenn Grundstücke für Gewerbe- und Wohnzwecke gemischt genutzt werden. Es ist auch nicht ausreichend sichergestellt, dass den Kommunen die notwendigen differenzierten Daten rechtzeitig und rechtssicher zur Verfügung gestellt werden können. Wir sehen deshalb in dem Ansatz der Ampelfraktionen keinen Vorteil, sondern zusätzliche Unsicherheit bei der Umsetzung dieser größten Grundsteuerreform seit Jahrzehnten. Wir fordern das Land auf, die Belastungsverschiebung zulasten des Wohnens durch eine Anpassung der Messzahlen zu entschärfen und das Bürokratiemonster nicht weiter zu füttern“, so Petry abschließend.

Pressemeldung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 20. November 2024