Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz: Wald und Wild in Einklang bringen

Als Folge des Klimawandels ist der Wald in Teilen von Rheinland-Pfalz massiv geschädigt. Der Aufbau klimastabiler Wälder stellt die zentrale Herausforderung dar, die heute im Interesse künftiger Generationen gestaltet werden muss. Dies erfordert, zumindest regional und temporär, verringerte Schalenwildbestände, insbesondere von Rehwild und Rotwild. Aufwändige Wildschutzmaßnahmen, wie Zäune und Plastikhüllen, helfen allein nicht weiter. Ein intakter Wald ist von zentraler Bedeutung für die Erreichung unserer Klimaziele! 

Waldbesitzende, Jagdausübungsberechtigte und Forstleute stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft, die ein konsequentes Miteinander erfordert. Vielerorts identifizieren sich die Jäger mit dem Schutz des Waldes als übergeordneter gesellschaftlicher Anforderung. Sie leisten aus innerer Überzeugung und mit hohem Engagement ihren unverzichtbaren Beitrag. Wo dies nicht der Fall ist und objektive Bestandsaufnahmen nachhaltige Defizite ausweisen, sind aber auch Konsequenzen erforderlich.

Unterstützung für eine klimaresiliente Waldentwicklung

Der Gesetzentwurf formuliert eine klare Anforderung: 

„Die Jagd ist so auszuüben, dass eine dem Klimawandel angepasste Waldentwicklung durch artenreiche Verjüngung standortgerechter Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird.“

Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, um Wald und Wild in Einklang zu bringen, sind insbesondere:

• Verkürzung der gesetzlichen Mindestpachtdauer von Jagdpachtverträgen auf fünf Jahre.

• Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Schalenwildbewirtschaftung beim Abschluss von Jagdpachtverträgen.

• Gesetzliches Sonderkündigungsrecht von Jagdpachtverträgen bei fehlender Abschusserfüllung.

• Verpflichtung zur Vorlage einer Jagdkonzeption seitens des Jagdpächters bei übermäßigen Wildschäden, die der Zustimmung des Verpächters bedarf.

• Vereinfachung der Abschussregelungen.

• Anlage von sog. Weiserflächen zur Verdeutlichung des Wildeinflusses auf die Waldentwicklung (Vergleich gezäunter und ungezäunter Probeflächen).

• Fachbehördliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zum Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation mit konkreten Konsequenzen für die Bejagung bis hin zur behördlichen Anordnung einer Reduzierung des Wildbestandes.

• Zuständigkeit der Oberen Jagdbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) für alle mit dem Rotwild zusammenhängenden jagdrechtlichen Regelungen.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes allerdings die Absicht, die Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild vollständig aufzuheben. In der Konsequenz würde sich das Rotwild in ganz Rheinland-Pfalz ausbreiten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erlegungspflicht von Rotwild in Sonderkulturen hilft bezogen auf den Wald nicht weiter. Aus Gründen der Vermeidung von Wildschäden sind Bewirtschaftungsbezirke, die eine Art von „jagdlicher Raumordnung“ für Rotwild darstellen, aus Sicht kommunaler Waldbesitzender unverändert erforderlich. Vergleichbare Festlegungen bestehen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern.

Beratungsangebot beim Gemeinde- und Städtebund

Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes ist es erforderlich, dass sich Gemeinden und Jagdgenossenschaften künftig noch stärker in der „Wald-Wild-Thematik“ engagieren. Mit der Auswahl eines geeigneten, möglichst ortsnah wohnenden Jagdpächters und einem klar waldorientierten Jagdpachtvertrag im Anhalt an das Muster des Gemeinde- und Städtebundes stehen wichtige Stellschrauben zur eigenen Verfügung. Alternativ kommt auch ein Verzicht auf die Jagdverpachtung und damit eine Eigenbewirtschaftung der Jagd in Betracht. Praxisbeispiele belegen Erfolge im Interesse des Waldes und kommender Generationen. 

Der Gemeinde- und Städtebund bietet über seinen Fachbeirat „Forst und Jagd“ entsprechende Hilfestellungen für Gemeinden und Jagdgenossenschaften an.

Zum Hintergrund

Rheinland-Pfalz weist hinsichtlich der Waldeigentumsarten unter allen Bundesländern eine Besonderheit auf: Knapp die Hälfte der Waldfläche steht im Eigentum von Gemeinden und Städten. Über 2.000 Kommunen im Land, vornehmlich Ortsgemeinden, besitzen Wald. 

Von Fragen des Jagdwesens sind die Gemeinden in mehrfacher Hinsicht berührt: Als Eigentümer bejagbarer Grundstücke (in erster Linie Waldflächen), durch die Übernahme der Verwaltung der Angelegenheiten für die örtlichen Jagdgenossenschaften sowie als zuständige Behörde beim Verfahren in Wildschadenssachen.

Der Gemeinde- und Städtebund ist nicht nur kommunaler Spitzenverband, sondern auch kommunaler Waldbesitzerverband des Landes Rheinland-Pfalz. Die Interessenvertretung und die Beratung von Jagdgenossenschaften und kommunalen Eigenjagdbesitzern erfolgt gleichfalls über den Verband. Zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der ehrenamtlich Tätigen wurde der Fachbeirat „Forst und Jagd“ ins Leben gerufen.

Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes vom 22. August 2024


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