Bürokratieabbau: Nach Initialzündung dranbleiben!

Die angekündigten Vereinfachungen im Baurecht führen zu Verfahrensbeschleunigungen, ohne dass sicherheitsrelevante Vorprüfungen aufgegeben werden. Auch die geplanten Erleichterungen im Vergaberecht sind positiv, sie reichen jedoch nicht aus. So sollten bei Kleinaufträgen künftig auch Angebote formlos per E-Mail eingeholt werden können. Gerade das Vorhaben, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, ist eine wichtige Forderung des GStB, die nun aufgegriffen wurde. Es muss aber der Grundsatz gelten: Digitale Einreichungen sind wichtig, aber wenn die Rechtslage zur Stellung eines Antrags so kompliziert ist, dass es begleitender fachlicher Beratung bedarf, ist am Ende niemandem geholfen.

(GStB-Beitrag in den Amts-/Mitteilungs-/Wochenblättern in der 43. Kalenderwoche 2024)