Nach fast zwei Jahren intensiven Gesprächen und Verhandlungen in offener und vertrauensvoller Atmosphäre konnte aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen auf beiden Seiten leider kein landesweit einheitlicher Rahmen gefunden werden. „Den Kommunen sind die finanziellen Herausforderungen der freien Träger durchaus bewusst. Allerdings sind wir an die Grenzen der Möglichkeiten gekommen“, äußerten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
In der Folge müssen nun alle Details der Finanzierung zwischen den Trägern von Kitas in freier Trägerschaft mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das zuständige Jugendamt) geregelt werden. „Die fehlende Rahmenvereinbarung hat keine Auswirkung auf die Trägerschaft. Keine Kita in Rheinland-Pfalz muss deshalb schließen“, betonen die kommunalen Spitzenverbände. Ohne Rahmenvereinbarung werden sich allerdings die Einzelverhandlungen vor Ort deutlich aufwändiger gestalten.
Die Kommunen sind nach wie vor an einer landesweit einheitlichen Lösung interessiert. „Unser Vorschlag ist, dass das Land die Kostenträgerschaft wieder – wie im Vorgängergesetz – verbindlich regelt “, erklären die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. „Die Trägervielfalt ist aus unserer Sicht wichtig und richtig und muss unterstützt werden. Sie muss aber auch finanzierbar sein und bleiben – für alle Beteiligten.“ Der Bund und das Land müssen gegebenenfalls die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Trägervielfalt zu wahren.
„Es ist bedauerlich, dass sich das Land in einer Zeit, in der der Ausbau und Betrieb der Kindertagesbetreuung ohnehin aufgrund von Personalmangel, gestiegenen Baukosten und fehlenden Finanzmitteln alle Träger von Kindertageseinrichtungen immens fordert, zurückgezogen hat“, so die kommunalen Spitzenverbände abschließend.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz vom 27. März 2023