Finanzierung der Fluchtaufnahme – Einigung zwischen Bund und Ländern hilft, ist aber nicht ausreichend

Positiv sei, dass sich die Finanzierung an der Anzahl der aufgenommenen Geflüchteten orientiert. Kommen mehr Flüchtlinge, steigt der Bundesanteil, bei weniger sinkt er. Mit der Fallpauschale pro Asylerstantrag versuche man, sich an der tatsächlichen Belastung zu orientieren. „Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen der Kommunen, dass die Höhe nicht auskömmlich sein wird und die Kosten der Integration und Unterbringung nicht die Dynamik wiederspiegeln“, so die Verbände.

Die Verlängerung der Frist zur Leistungsanhebung von 18 auf 36 Monate für Geduldete begrüßen die kommunalen Vertreter ausdrücklich. Es wirke sich unmittelbar positiv auf die kommunalen Haushalte aus, wenn die Leistungsanhebung erst nach doppelt so langer Zeit erfolgt.

Die zugesagte Bundesunterstützung reicht jedoch insgesamt nicht aus, um sämtliche in den Kreisen, Städten und Gemeinden entstehenden Kosten zu finanzieren. So werden zum Beispiel die Kosten der Unterkunft immer teurer, auch die Folgekosten für Gesundheit, Kita, Schule, Integration steigen. Aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände sind wesentliche Fragen offen:

  • Wieviel der zusätzlichen Bundesmittel werden an die Kommunen weitergereicht?
  • Wer fällt unter die Pauschale? Wer kommt für die Kosten der Geduldeten auf?
  • Wer trägt die Folgekosten der Integration?
  • Was passiert mit den Mehrkosten dieses Jahres und den Kostensteigerungen in den Folgejahren?

Landkreistag, Städtetag und Gemeinde- und Städtebund halten daher ihre Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung sowie eine Finanzierung von Integrationsleistungen gegenüber dem Land aufrecht.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 7. November 2023