Ampeleinigung positives Signal


Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz insbesondere bei Bestandsgebäuden, eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Je nach Größenordnung der Gemeinde oder Stadt bedeutet das, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen werden. Damit wird die notwendige und auch von uns immer wieder geforderte Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt. So kann vermieden werden, dass die Gebäudebesitzer ihre Heizung austauschen und zum Beispiel durch eine Wärmepumpe ersetzen und wenige Jahre später die Kommune ein Fern- oder Nahwärmenetz etablieren will und im Zweifel Ressourcen verschwendet würden. Ein anderer Weg wäre auch kontraproduktiv, da in einem solchen Fall im Zweifel kein Interesse mehr an dem Anschluss besteht. Trotzdem bleiben für unsere Kommunen noch viele wichtige Details offen. Dazu gehört insbesondere, wie das Land Rheinland-Pfalz diese bundesrechtlichen Vorgaben bzw. die " sogenannte Flexibilität vor Ort" konkret umsetzen will. Unbekannt ist auch die technische Entwicklung in den nächsten zehn oder 15 Jahren – gibt es beispielsweise ausreichend grünen Wasserstoff für die Wärmegewinnung zu akzeptablen Preisen – kann vor Ort die Anforderung, zum Beispiel ein Fern- oder Nahwärmenetz bis 2035 mit 65 Prozent alternativer Energie zu betreiben, ein Ausschlussgrund für die notwendigen Investitionen sein. 

Wir erwarten im Übrigen, dass Bund und Länder bei ihren Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen und eine nachhaltige Unterstützung vorsehen, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen Gebäuden die Wärmewende umsetzen können. Es gibt in Rheinland-Pfalz über 1.400 Schulen und 1.250 Kitas in kommunaler Trägerschaft. Hinzu kommen kirchliche Kindergärten, bei denen die Gemeinde die Bauträgerschaft hat, Rathäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser, Volkshochschulen, Bibliotheken, Sporthallen, Stadthallen, Schwimmbäder und kommunale Wohngebäude. Diese werden zu einem Großteil mit Gas oder Öl beheizt.

Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren für diesen bedeutenden Schritt im Klimaschutz mit großer Sorgfalt und Realitätssinn (dazu gehört auch eine konkrete Kostenschätzung) betrieben werden. Gerade weil alle Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, brauchen wir hier keine Schnellschüsse, sondern ein sorgfältig durchdachtes Konzept.


Statement von Dr. Karl-Heinz Frieden vom 14. Juni 2023