Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer sagte dazu: „Ich bin froh, dass Land und Kommunen sich gemeinsam abstimmen und danke für die gute Zusammenarbeit. Diese trägt maßgeblich dazu bei, den Weg zu einer digitalisierten Verwaltung gemeinsam zu meistern, die den Menschen in Rheinland-Pfalz den Alltag erleichtern und künftig manchen Behördengang abnehmen wird.“ Schweitzer betonte mit Blick auf die ursprüngliche bundesweite Erwartungshaltung zum Onlinezugangsgesetz: „Das Ziel, die Umsetzung bis Ende 2022 vollumfänglich abzuschließen, ist nicht mehr zu erreichen und bedarf eines neuen, gemeinsamen Schulterschlusses von Bund, Ländern und Kommunen. Umso erfreulicher ist, dass wir zusammen mit unseren Kommunen Meilensteine entwickelt haben, wie wir den weiteren Prozess so gestalten, dass Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft einen schnellen Nutzen von digitalen Verwaltungsleistungen haben, die in ihrem Alltag besonders gefragt sind.“
Die Geschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz, Dr. Daniela Franke (Landkreistag), Dr. Karl-Heinz Frieden (Gemeinde- und Städtebund) und Michael Mätzig (Städtetag) sagten: „Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ist ein Marathonlauf ohne Ziellinie. Im Zuge der Umsetzung des OZG gehen die Kommunen in Rheinland-Pfalz über die rechtlichen Anforderungen des OZG hinaus. Nicht nur die Antragstellung soll Online möglich sein, sondern der gesamte Leistungsprozess, d.h. auch alle verwaltungsinternen Arbeitsschritte, sollen digitalisiert werden. Das macht die Verwaltung insgesamt effizienter, gestaltet aber den Wandel hin zu einer digitalen Arbeitswelt auf kommunaler Ebene umso anspruchsvoller und zeitintensiver.“
Zunächst sollen danach Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden, die sich an der Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen, Bürger und Unternehmern orientieren. In einem gemeinsamen Papier halten Land und kommunale Spitzen fest: „Wir legen den Fokus auf diejenigen Onlineservices, die einen erkennbaren, direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürgern haben und in ihren Alltagserfahrungen mit Ämtern und Behörden die größte Bedeutung haben.“ Beispielhaft nennen die Akteure das Bündeln notwendiger An- und Ummeldungen für neu Zugezogene oder von Verwaltungsvorgängen, die zur Anmeldung eines neuen Gewerbes gehören. Bürgerinnen und Bürger sollen überall in Rheinland-Pfalz ein vergleichbares Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen vorfinden, so das gemeinsame Ziel. Bei der Umsetzung liege ein Schwerpunkt auf der Nachnutzbarkeit nach dem „Einer-für-alle-Prinzip“. Ergebnisse werden dabei im Verbund Bund-Länder-Kommunen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt. Rheinland-Pfalz profitiert insoweit von Vorarbeiten anderer Länder.
Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz betonen: Digitalisierung erfasse alle Lebensbereiche, weshalb ein moderner Staat digital handlungsfähig sein müsse. Auf dem Weg zu einem effizienten, transparenten und bürgerfreundlichen Staat sei das OZG ein wichtiger Meilenstein, das Bund und Länder verpflichte, eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen.
Weil die Umsetzung im föderalen Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen aber ein hochkomplexer Prozess sei, der vor Ort eine Anpassung von Abläufen und Prozessen mit sich bringe, haben sich Land und Kommunen auf eine Aktualisierung der Meilensteine geeinigt. Das rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerium und die kommunalen Spitzenverbände bevorzugen daher zunächst eine inhaltliche Priorisierung und verfolgen weiter das Ziel der vollständigen Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen mit Hochdruck über den 31. Dezember 2022 hinaus. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bleibe eine Daueraufgabe aller staatlichen Ebene, die über die erstmalige OZG-Umsetzung hinausgehe.
Die angepasste OZG-Meilensteinplanung bildet die Grundlage für eine strukturierte Projektdurchführung mit dem gegebenen Zeithorizont – von der Konzeption über die Bereitstellung von Technik bis hin zur Einführung fertiger Einer-für-alle-Prozesse. Die Meilensteinplanung basiert auf vier Projektphasen, an deren Umsetzung fortlaufend und parallel gearbeitet wird.
Download:
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 27. Dezember 2021