Auch die Anlieger haben ein hohes Interesse an einer guten, gepflegten Straße zu ihrem Grundstück. In diesem Interessenfeld muss auch die Finanzierung dieser Infrastruktur gelöst werden. Der nunmehr unterbreitete Vorschlag, künftig landesweit auf das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umzustellen, bietet die Chance, die Belastung für den Einzelnen geringer zu halten und auf mehrere Schultern und viele Jahre zu verteilen. Gleichzeitig wird daran festgehalten, dass die Gemeinden und Städte einen Eigenanteil an den Kosten des Straßenausbaus zu tragen haben.
Die geplanten Regelungen müssen aber auch praxisnah und gerichtsfest ausgestaltet werden, damit das Konzept einen Beitrag leisten kann, dass der kommunale Straßenausbau nicht zum Erliegen kommt. Der vorgestellte Entwurf wirft hier noch einige Fragen auf. So ist bereits jetzt absehbar, dass die Bildung der Abrechnungsgebiete zu großen Herausforderungen führen wird. Gerade hier brauchen wir jedoch aufgrund der zum Teil widersprüchlichen Rechtsprechung der Landesgerichte klare und rechtssichere Regelungen. Wir warnen daher vor einem Verfahren im Schnelldurchlauf. Die erforderlichen Nachbesserungen und Ergänzungen im Gesetzesentwurf sollten jetzt gründlich erarbeitet und auch umgesetzt werden.
Der Ansatz, dass den Kommunen 5 Euro pro Einwohner und den kommunalen Spitzenverbänden Mittel für den sich abzeichnenden erhöhten Beratungsbedarf bereitgestellt werden, ist sinnvoll. Äußerst kritisch sehen wir hierbei jedoch, dass die Mittel wieder dem Topf des kommunalen Finanzausgleich entnommen werden sollen. Damit wird die kommunale Investitionsfähigkeit im Ergebnis nicht gestärkt, sondern geschwächt, da die Gelder an anderer Stelle im kommunalen Finanzausgleich fehlen werden. Daher sollten die Mittel aus dem originären Landeshaushalt genommen werden.
Pressemitteilung des GStB RP vom 22. Janaur 2020