Dazu fehlten die nachfolgenden Erläuterungen zu den veröffentlichten Zahlen:
- Der Finanzierungsüberschuss des Landes ist von 2018 auf 2019 um mehr als 150 Mio. € auf 1,019 Mrd. € angewachsen (ein Plus von ca. 17 Prozent), derjenige der Kommunen ist um dagegen um nahezu 180 Mio. € rückläufig (Rückgang um ca. 40 Prozent). Die Entwicklung von Landes- und Kommunalfinanzen verläuft also nicht synchron, sondern hat sich in Richtung Land verschoben.
- Trotz der in 2019 noch bekannt guten Rahmenbedingungen ist die unverändert immense Zahl der rheinland-pfälzischen Kommunen mit Finanzierungsdefizit von 959 auf 977 angewachsen. Diese 977 Kommunen haben in 2019 ein negatives Finanzierungssaldo in Höhe von 447,5 Mio. € zu verkraften. Im Vorjahr betrug das addierte Defizit der Kommunen mit negativem Finanzierungssaldo nur 325,2 Mio. €.
- Ursache für den Finanzierungsüberschuss sind nicht Maßnahmen des Landes, sondern die in 2019 noch unverändert gute Konjunkturlage. Der Rückgang im Finanzierungssaldo kam trotz Steuermehreinnahmen in Höhe von 71 Mio. € zustande.
- Es ist erst das vierte positive Kassenergebnis seit 1990 (zuvor: 2015, 2017 und 2018).
- Der durchschnittliche Finanzierungssaldo seit 1990 beträgt immer noch mehr als satte -240 Mio. € im Jahr.
- Folge ist, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz bundesweit in einer Pro-Kopf-Betrachtung neben dem Saarland nach wie vor den höchsten Schuldenstand aufweisen. Ein wirksames Entschuldungsprogramm des Landes fehlt weiterhin.
- Maßgeblich für die Frage, ob ein Haushaltsausgleich vorliegt, ist ohnehin neben dem Ergebnis der Kassenstatistik auch der jeweilige Ergebnishaushalt, in dem Rückstellungen und Abschreibungen berücksichtigt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände abschließend: „Das Land ist aufgrund der Pandemie aufgerufen, einen Schutzschirm für die Kommunen aufzuspannen. Nur so können die erheblichen finanziellen Schäden durch Einnahmeausfälle und Mehrbelastungen bei den Ausgaben der Gemeinden, Städte und Landkreise abgefedert werden. In seiner bisherigen Ausgestaltung wird der Kommunale Finanzausgleich dies nicht ansatzweise leisten können.“
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 22. April 2020